W.A.F. LogoSeminare

Schlüssel für Betriebsratsbüro/ BR-Mitglieder

P
Pauli
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind 15 BR-Mitglieder davon 3 Freigestellte mit Schlüssel zum BR-Büro. Meine Frage: Haben die Restlichen 12 BR-Mitglieder ebenfalls einen Anspruch auf einen Schlüssel zum BR-Büro. Wenn ja, wo steht das ?

3.67102

Community-Antworten (2)

D
der-orion

18.06.2007 um 11:13 Uhr

Hi Pauli,

na das liegt doch auf der Hand, dass die "Restlichen Betriebsräte" auch einen Schlüssel haben dürfen. Denn was bitte ist für Dich der Unterschied zw. einem BR und einem freigestellten BR? Richtig, keiner! Die Frage stellt sich jedoch, ob es sinnvoll ist an jedes BR-Mitglied einen Schlüssel zuverteilen. Auf Deine Frage, WO STEHT DAS?, kann ich Dir nur den Tip geben: Frag das Gremium wie es die Angelegenheit sieht. Denn NUR das GREMIUM ist der BR.

Gruß Der-Orion

P
Petrus

18.06.2007 um 11:24 Uhr

Jein. ALLE BR-Mitglieder haben das Recht, das BR-Büro für die Betriebsratsarbeit zu benutzen. Da die "Schlüsselträger" sicherlich nicht gegen § 78 BetrVG verstoßen wollen, indem sie Dich an der BR-Arbeit hindern, muss in irgendeiner Form sichergestellt werden, dass jedes BR-Mitglied zu jeder betriebsüblichen Arbeitszeit den Raum betreten kann. Dafür gibt es nun viele Varianten: Die Freigestellten führen Schichtdienst ein, es wird auf Verlangen ein Schlüssel weitergegeben - oder alle bekommen eben einen Schlüssel. Es ist schon kompliziert, wenn die nichtfreigestellten ihre BR-Arbeit immer zwischen 6 und 7 Uhr bzw. zwischen 19 und 20 Uhr erledigen und dafür 3x in der Woche einen Schlüssel ausfassen wollen...

Ihre Antwort