Erstellt am 21.02.2012 um 07:41 Uhr von Kulum
Natürlich nicht als BRV, innerhalb des Gremiums ist er kein Vorgesetzter. Seine Abmahnungen etc. würde ich ihm um die Ohren hauen. Allerdings darf und sollte er darauf hinweisen, dass die BRM sich an das BetrVG halten. Erscheinen zu BR- und Ausschusssitzungen und solche Sachen
Erstellt am 21.02.2012 um 07:45 Uhr von GobiTodic
Der BRV ist *kein Vorgesetzter* der anderen Mitglieder, weder disziplinarisch noch sonst irgend etwas. Er ist ihnen auch nicht weisungsbefugt.
Er führt die laufenden Geschäfte des BR, beruft Sitzungen ein und leitet die Betriebsversammlungen. Er ist erster Ansprechpartner für den Arbeitgeber und unterschreibt die Schriftstücke und Erklärungen des Betriebsrats.
Ansonsten ist er in erster Linie ein Mitglied des BR - genau wie jedes andere auch.
Erstellt am 21.02.2012 um 08:27 Uhr von rkoch
> Darf der BR-Vorsitzende gegenüber anderen BR-Mitgliedern Verweise, Er- bzw.
> Abmahnungen aussprechen?
Man könnte es auch so sagen: Ja, darf er.... Genauso wie Du oder jeder ander Mensch berechtigt ist das selbe ihm anzutun. Wirkung des ganzen ist allerdings gleich Null.... Bis auf den "moralischen" Aspekt....
Also gib ihm eine Abmahnung, das er mit der Abmahnung seine Kompetenzen überschreitet... und sofern andere BRM mit ihm das selbe Problem haben, drohe ihm ggf. gleich noch die Abwahl an. Vielleicht kapiert er dann, das effektiv der gesamte BR am längeren Hebel sitzt als er.... Denn IHR könnt ihn abwählen, er Euch nicht... Vom Amt ausschließen könnt ihr Euch gegenseitig eh nicht, also mit was will er DIR drohen?
Erstellt am 22.02.2012 um 10:40 Uhr von betriebsratten
Er darf in der Sitzung maximal das Wort entziehen, er darf aber z.B. kein BR Mitglied des Raumes verweisen, dieses wäre ja dann an der Ausübung seines Amtes gehindert, dass er vom Wähler übertragen bekommen hat.
Ist schon manchmal schwierig....als derzeit amtierender BR Vorsitzender wünsche ich mir die Prügelstrafe ;-)
Erstellt am 22.02.2012 um 13:53 Uhr von Irmgard
@ betriebsratten
Cool, wenn es unbequem wird, entziehst du das Wort.... das würde ich sehen wollen;)
Erstellt am 27.02.2012 um 11:08 Uhr von betriebsratten
@Irmgard
So stehts im Kommentar geschrieben .......
Erstellt am 27.02.2012 um 18:44 Uhr von polybär
@betriebsratten,
so ist es auch richtig, der versammlungsführend darf zur RUHE rufen. allerdings musste ich noch nie vor die tür ?! :-)
aber dafür hat er mir die brv stl an meine sitzungseite abgeordert, die hohlt mich dann ggf wieder ab aus der show welt... sind stromschälge nicht verboten?