Verzicht auf Rechte aus dem BetrVG
Hallo, wir hatten ein lustiges Gespräch mit unserer Geschäftsführung. Nachdem wir gesagt haben, dass wir die gelten Gesetze aus dem BetrVG wahrnehmen wollen, waren sie ganz entsetzt. Das würde nur viel Bürokratie mit sich bringen und z.B. die Einstellungen ausbremsen. Wir sollen doch u.a. auf die 1 Wochen-Zustimmungsfrist verzichten!!! Was haltet ihr davon???
Community-Antworten (14)
02.02.2016 um 09:31 Uhr
Es gibt keinerlei Veranlassung, auf irgend welche Rechte zu verzichten. Im Gegenteil. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschlkand sind auch im Betrieb anzuwenden.
Das solltet Ihr Euren AG eindeutig sagen und auch Eure Rechte durchsetzen.
01.02.2016 um 20:01 Uhr
Was heißt auf die Frist verzichten? Die Frist im 99 schränkt euch als BR ein, wie soll der Verzicht möglich sein?
Davon ab: ja, das BetrVG ist voll mit Bürokratie, weil es eben alle Eventualitäten regelt. Sich stumpf an das BetrVG zu halten und alle Rechte auszuleben ist denkbar schlechte BR-Arbeit. Richtig ist es zu schauen, wo man die Unterstützung des Gesetzes benötigt. Und in diesen Punkten dann darf das Gesetz verweisen.
01.02.2016 um 20:04 Uhr
"Sich stumpf an das BetrVG zu halten und alle Rechte auszuleben ist denkbar schlechte BR-Arbeit. Richtig ist es zu schauen, wo man die Unterstützung des Gesetzes benötigt. Und in diesen Punkten dann darf das Gesetz verweisen."
Das ist jetzt nicht dein ernst, oder?
Nachtrag: "Davon ab: ja, das BetrVG ist voll mit Bürokratie, weil es eben alle Eventualitäten regelt."
Ist das so? dann gäbe es keine arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zwischen BR und AG und keine Einigungsstellen... Du schreibst wirres Zeug... Sorry!!!
01.02.2016 um 20:40 Uhr
Ok, Ihr sollt auf die Frist verzichten.Wie stellt sich das Euer Arbeitgeber vor? Sobald er eine personelle Einzelmaßnahme hat,lasst Ihr die Arbeit fallen und haltet eine Sitzung ab?
01.02.2016 um 20:47 Uhr
Ja, so habe ich es vermutet... weil, anders macht es keinen Sinn. Keine Fristen müssen ja vollständig ausgenutzt werden...
Auch wir entscheiden in der Regel wesentlich früher, als die Fristen es möglich machen...
Und je nach notwendigkeit ist bei uns in der Tat so, dass wir uns kurzfristig zusammensetzen - erste Besprechung, dann auslotung ob wir weitere Infos benötigen oder weitere Gespräche untereinander oder auch mit dem AG. Dieses wird ihm dann auch unverzüglich mitgeteilt...
Dieses ist nicht außerhalb des Gesetzes... Und so soll es sein... Soll schnell wie möglich und so "langsam" wie nötig...
01.02.2016 um 21:08 Uhr
Der AG will, dass wir innerhalb von 24h zustimmen, obwohl wir ja 1 Woche Zeit hätten... und das ganze am Besten ohne ordentliche Sitzung, also so zwischen Tür und Angel...
01.02.2016 um 21:17 Uhr
Sagt einfach dazu Nein... dass ihr das nicht im Einklang mit dem Gesetz seht, ihr euch aber gerne eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen würdet. Die Kosten hierzu trägt selbstverständlich der AG. Ihr seid selbstverständlich, schon alleine wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit grundsätzlich geneigt, dem AG eine Antwort so schnell wie möglich zukommen zu lassen.
01.02.2016 um 21:28 Uhr
Zitat (Naftali): "und das ganze am Besten ohne ordentliche Sitzung, also so zwischen Tür und Angel..."
Genau dann müsste derArbeitgeber erstrecht eine Woche warten, weil er weiß dass keine Sitzung stattgefunden hat.
01.02.2016 um 21:44 Uhr
"Genau dann müsste derArbeitgeber erstrecht eine Woche warten, weil er weiß dass keine Sitzung stattgefunden hat."
der AG fordert hier einen eindeutigen rechtsungültigen Beschluss... sollte man dem AG hier nicht erstmal darauf hinweisen, dass man eine Rechtsmeinung eines Anwaltes für Arbeitsrecht hinzuziehen möchte, um die Rechtslage zu klären?
Und wenn auch immer ein Beschluss "zwischen Tür und Angel" gefällt wird, befürchte ich, dass dieser nichts rechtsgültig ist...
Nachtrag: ich weiß sehr wohl auf was du hinaus willst. Der Fragesteller leider nciht. Außerdem halte ich einen solchen Tipp für gefährlich, da er auch andere Angelegenheiten betreffen könnte... Eine Einstellung ist mitunter nciht schwierig - eine Kündigung ggf schon...
01.02.2016 um 22:05 Uhr
Boah Pickel, sei froh, du bist echt durchaus glimpflich davon gekommen ;-)
02.02.2016 um 15:36 Uhr
Nee, erzähl nicht sowas!
Rechte durchsetzen ist doch nur mit Arbeit verbunden. Und Pflichten die was von mir wollen? Ja, da gebe ich Pickel recht. Die gehören einfach ignoriert! Wäre ja noch schöner……
02.02.2016 um 17:57 Uhr
Klasse, Betriebsräte suchen sich die Gesetzte aus, die ihnen helfen - alle anderen missachten sie... und dann sind sie sauer wenn der AG das auch macht.. tolles Selbstverständniss dieses Ehrenamtes...
02.02.2016 um 18:01 Uhr
Du leider nicht haben verstanden dieses Text!!!!
02.02.2016 um 19:50 Uhr
ja, denkbar...
Verwandte Themen
CGM - §9 Urlaub - Verzicht auf Urlaubstage um den Lohn prozentual zu erhöhen!
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal eine Frage, bezüglich Urlaub verkaufen! bei mir im Arbeitsvertrag steht folgenes: §9 Urlaub Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 27 Arbeitstage im Jahr. Ur
Verzicht auf eine Lohnerhöhung aus einer Notlage.
ÄlterFolgender Fall: Ein Mitarbeiter musste sich aus einer Not 72 Stunden unbezahlten Urlaub nehmen (2015). Das wurde auch genehmigt. Man wollte dann diesen unbezahlten Urlaub in Abzug bringen was OK wäre,
Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld und Mehrarbeit, Insolvenz wenn AN nicht mitmachen - wer hat einen Tipp?
ÄlterPünktlich zur Weihnachtszeit hat uns die GL ( einer ist Geschäftsführer einer Verwaltungsgmbh bei der unsere Gmbh ( 3 Geschäftsführer, 30 Mitarbeiter) alles gepachtet hat) , folgende Forderungen a
Verzicht nach der Wahl - muss Bietriebsratsmitglied nach Verzicht ganz aus dem Gremium ausscheiden?
ÄlterKann ein auf Listenplatz 1 gewähltes Bietriebsratsmitglied nach der Wahl auf seinen regulären Sitz verzichten und sich selbst zu einem Ersatzmitglied degradieren? Oder muss es nach Verzicht ganz aus d
Erhöhung des Urlaubsanspruch bei gleichzeitigem Verzicht auf ordentliche Gehaltserhöhung
ÄlterHallo, wir haben ein kniffliges Problem bzgl. Erhöhung des aktuellen Urlaubsanspruch von 27 Tagen auf generell 30 Tage/Jahr. Zwei MA haben 30 Tage, der Rest 27. Unser neuer BR hat mit der Geschäftsfü