Erstellt am 28.01.2008 um 23:28 Uhr von Der alte Heini
Über folgenden §§ kann der BR seine Rechte wahrnehmen.
§ 75 Abs. 1 BetrVG
§ 80 Abs. 1 Ziffer 4 BetrVG
§ 3 Abs. 1 Nr.3, AÜG
§ 9 Nr. 2, AÜG
§ 10 Abs. 4 AÜG
§ 92 Abs. 1 BetrVG
§ 92 a BetrVG
§ 99 BetrVG
Nach § 99 BetrVG kann der BR die Zustimmung zu personellen Maßnahmen nur verweigern, wenn die Vorgaben aus dem genannten Gesetz, hier Abs.2 Ziffer 1-6 beachtet werden.
Übrigens, die Arbeitnehmer werden nicht benachteiligt, wenn Überstunden abgebaut werden. Der Abbau von Überstunden wird in der Rechtssprechung in der Regel als eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gesehen.
Erstellt am 29.01.2008 um 01:42 Uhr von paula
Der Wegfall der Mehrarbeit ist erst mal nicht mitbestimmungspflichtig. Wenn es sich hier um Leiharbeit handelt hast Du shon ein paar gute Optionen von Heini bekommen. Aber handelt es sich tatsächlich um Leiharbeit? Nur weil Leute bei Euch im Betrieb umhertanzen muss es sich ja noch nicht um Leiharbeit handeln....
Erstellt am 29.01.2008 um 10:16 Uhr von Kölner
@TommyVR
Leichter gesagt als getan:
Man sollte sein Auskommen nicht auf Mehrarbeit bauen!
Erstellt am 29.01.2008 um 11:22 Uhr von Efaienaerbeer
Bei der Streichung von Mehrarbeit seid ihr außen vor. Nur wenn noch irgendwo Mehrarbeit gearbeitet wird seid ihr bei der Frage dabei, wer sie bekommt - gerechte Verteilung im positiven (Zuschläge) und negativen (Überlastung) Sinne.
Gönnt den neuen Kollegen/innen doch auch ein Einkommen, ist doch besser wenn alle etwas bekommen, statt wenige viel, oder?
Erstellt am 29.01.2008 um 11:29 Uhr von Mona-Lisa
@Efaienaerbeer,
boah! Bei euch verteilt der Betriebsrat die Überstunden? Was müsste ich denn machen, dass ich auch in den "Genuss" käme?
Nicht's für ungut, aber hast du dir schon mal überlegt, dass Überstunden immer nur Ausnahmefälle bleiben sollten?
Erstellt am 29.01.2008 um 12:02 Uhr von TommyVR
Danke erst mal an alle die geantwortet haben. Ich verstehe die aufregung nicht. Wir alle haben einen Arbeitsvertrag der uns vorschreibt das 200 Std/Monat zuarbeiten sind. Es geht dabei nur darum das unsere AG meint er spare jetzt auch die Mehr arbeitprozente ein. Die gibt es bei uns nämlich schon ab der 180 Std. Wenn es nach mir ginge bräucht3e ich keine Überstunden/Mehrarbeit. Nur es fehlen bei jedem Kollegen 20 Std + Überstunden bzw der Mehrarbeitszuschlag. Arbeiten tun wir alle 200 Std und das ist im Sicherheitsgewerbe verdammt wenig. Uns geht es auch nicht darum die Mehrarbeit zuförden , aber es kann doch nicht sein das man versucht mit echten Leiharbeitern die Mehrarbeit abzuschaffen, und die Leiharbeitnehmer im mit einem Stundenmittel von 240 STd im Monat heimgehen. Ist das Gerecht !!. Wenn ich mehrarbeit abschaffen will, dann sollte ich aber auch die Leiharbeitnehmer nicht zu Mehrarbeit heranziehen. Das sorgt für Unruhe in der belegschaft ind ist für den Betriebsfrieden nicht gerade förderlich.
Erstellt am 29.01.2008 um 12:56 Uhr von Efaienaerbeer
@Mona-Lisa
Bei der vorrübergehenden verlängerung der Arbeitszeit (=Überstunden) ist der BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mit im Boot. Selbstverständlich sollen Überstunden nur vorrübergehend anfallen, aber wenn sie es tun, dann redet der BR mit. Zweck der Mitbestimmung ist in der Tat die gerechte Verteilung. Niemand soll überlastet werden und immer die Scheißzeiten am Wochenende bekommen, während die anderen da immer frei haben. Andererseits sollen aber auch nicht immer die gleichen Personen die Zeiten mit den lukrativsten Zuschlägen bekommen, wenn es andere gibt, die die auch gerne mal haben würden (Freiwilligkeit).
Gesteuert wird das vom BR natürlich nur darüber, dass er bei bestimmten Überstunden nein sagt, bis die Anträge so sind, wie es ihm passt.
@TommyVR
Wenn euer Vertrag euch mindestens 200 Stunden zugesteht, dann sind es nicht wirklich Überstunden, sondern eure vertraglich geschuldeten Stunden, von denen nur einige zufällig mit Zuschlag zu bezahlen sind. Steht in den Arbeitsverträgen wirklich 200 als Monatsstundenzahl, dann muss euer Arbeitgeber euch die auch anbieten, sonst kommt er in Annahmeverzug und muss euch die nicht abgerufenen Stunden bezahlen. Zu beachten sind natürlich evtl. irgendwelche Zeitkontoregelungen.
Bei der Frage, ob Leiharbeitnehmer eingestellt werden habt ihr nach § 99 BetrVG ein beteiligungsrecht. Wenn andere Arbeitnehmer im Betrieb dadurch einen Nachteil haben, z.B. Unterbeschäftigung, dann könnt ihr die Zustimmung verweigern. Bei der Anhörung muss auch mitgeteilt werden, mit wieviel Stunden der neu einzustellende LeihAN beschäftigt werden soll.
Bei der Frage, ob die LeihAn Überstunden leisten, seid ihr wieder nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG voll im Boot. D.h. der Arbeitgeber muss euch fragen und ihr könnt nein sagen.