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Neueinstellung Mitspracherecht des BR

M
Mafiosi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Unser Chef hat dem BR im November eine Bewerbungsmappe vorgelegt ...mit Einstellungstermin 01.12.2015. Die Einstellung erfolgte nicht ...nun soll sie überraschend zum 01.03.2016 doch noch erfolgen ( andere Vertragsinhalte als im November geplant )Nachricht ist heute beim BR eingegangen --- muss die Bewerbung nicht erst neu dem BR mit möglichen MItbewerben vorgelegt werden ...wie würdet ihr reagieren ?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

29.02.2016 um 13:36 Uhr

"Ist in einer vom Betriebsrat verlangten Ausschreibung ein Datum für eine Stellenbesetzung angegeben, ist regelmäßig keine erneute Ausschreibung erforderlich, wenn zwischen diesem Datum und dem tatsächlichen Besetzungszeitpunkt nicht mehr als sechs Monate vergangen sind."

https:openjur.de/u/751276.html

Passt das hier in etwa ?

Was soll man allerdings unter "andere Vertragsinhalte" verstehen ?

G
gironimo

29.02.2016 um 14:23 Uhr

Wenn sich nicht wesentliches geändert hat und Ihr damals zugestimmt habt - winkt die Sache durch.

Wenn nicht klar ist, was sich geändert hat, nachfragen.

Die Anhörung nach § 99 BetrVG müsste richtiger Weise erfolgen. Aber ist es Wert in dieser Sache zu streiten?

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