Arbeitnehmerüberlassung - In wieweit kann der BR Leiharbeitnehmer ablehnen?
Hallo, ich habe eine generelle Frage. Wir haben einen BR bei uns im Haus, der zur Zeit alle neuen Leiharbeitnehmer ablehnt und wir bald keinen Zugriff mehr auf Personal unserer Arbeitnehmerüberlassung haben. Er möchte, daß wir neues eigenes Personal einstellen, was auch seit einigen Monaten ständig gemacht wird. Meine Frage: In wieweit kann er die Leiharbeitnehmer ablehnen? Und was kann ich dagegen tun, um diese wieder in unser Unternehmen zu bekommen?
Community-Antworten (2)
11.02.2009 um 20:50 Uhr
@Lampe, Respekt vor eurem Betriebsrat! Er hat etwas geschafft, von dem viele Gremien träumen! Im übrigen können sich auch Leiharbeiter bewerben.....
11.02.2009 um 21:48 Uhr
@Lampe
ich kann euch nur zu diesem tollen BR gratulieren!!!!!! RIESPÄCKT!!!! Davon "predige" ich seit Jaaahren & langsam regt sich auch was.
...wie werden die ANÜ, welche bei euch tätig sind, entlohnt? Zu den gleichen Bedingungen wie die Stammbelegschaft?Oder darf es doch etwas reichlich weniger sein?Wenn sie so entlohnt werden würden, wie dies in Holland 0. Dänemark üblich ist, nämlich zu 105-115% des Stammbelegschaftlohnes, wurde sich niemand in Deutschland über diese AN-Gruppe aufregen, insbesondere ich nicht!!!!! Aber da sie in D, für teilweise sage & schreibe wahnsinnige 5,50€/h AUSGEBEUTET werden & damit quasi Lohnduming betrieben wird, muss der ansässige BR alles Mögliche tun, um diese AN-Gruppe so klein,wie möglich zu halten. ...übrigens bekommen diese "armen Hunde" noch Zuschüsse von der "Agentur für Arbeit" zu ihrem riesigem Lohn & dieses "Sponsoring" wird von allen Steuerzahlern betrieben, damit sich die "feine Gesellschaft" auf Kosten derer die Taschen vollstopfen kann. Ich sage hier nur das Thema Großschlachthöfe(ja VIONÄR) & der Printenkönig "Lambertz" (Inh. Dr.Bühlbecker) mit seiner Zweitmarke "Kinkartz", in dessen Herstellungsbetrieb teilweise von 1000 Beschäftigten 800 auf Leiharbeitnehmerbasis beschäftigt sind! Also wehret den Anfängen!
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