Erstellt am 30.03.2007 um 19:11 Uhr von Lotte
foxdjudo,
kommt evtl. der § 112a des BetrVG in Frage? Hier kommt es auf die Anzahl der MA an, die entlassen werden sollen.
Ansonsten: Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Habt Ihr den 92er eingefordert?
Ein MBR über die Anzahl der AN, die entlassen werden soll, habt Ihr nicht. Jeder AN muss individuell klagen und Ihr könnt der Kündigung widersprechen
Erstellt am 30.03.2007 um 19:34 Uhr von Kölner
@foxdjudo
Es kommt ja eigentlich darauf an, wie man den § 102 BetrVG interpretiert: Ist es ein starkes Recht widersprechen zu können und dennoch eine Kündigung an und für sich nicht verhindern zu können?
Erstellt am 30.03.2007 um 20:18 Uhr von foxdjudo
danke für die Info, es sollen keine AN gekündigt werden, sondern nur in eine andere Abteilung versetzt, oder Leiharbeiter abgebaut werden. Dennoch sehe ich das als eine Arbeitsverdichtung. Ein paar Stückzahlen runter, rechtfertigt nicht das mehrere Mitarbeiter von der Abteilung versetzt werden.
mfg Foxdjudo
Erstellt am 30.03.2007 um 22:39 Uhr von Lotte
foxdjudo,
habt Ihr denn nun einen Wirtschaftsausschuss?
Erstellt am 02.04.2007 um 06:56 Uhr von foxdjudo
ja, haben wir, soll ich das über unseren WA laufen lassen? Gruß foxy