Kündigung in der Probezeit - hat der BR ein Mitspracherecht?
Habe ich als BR ein Mitspracherecht bei einer Kündigung in der Probezeit eines AN?
Community-Antworten (5)
21.11.2005 um 14:11 Uhr
Grundsätzlich ja! In der Kommentierung zum §102 BetrVG steht, der BR ist vor jeder Kündigung zu hören.
21.11.2005 um 15:17 Uhr
Und zwar mit Angabe von Gründen, wogegen dem AN in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann
29.11.2005 um 11:48 Uhr
Der Kündigungsschutz greift erst, wenn ein AN länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist! Das heißt, dass der AG in der Probezeit kündigen kann, der BR aber kein Widerspruchsrecht hat!
19.03.2006 um 19:07 Uhr
Und was ist in meinem Fall?
Im Vertrag stehen bei mir 9 Monate Probezeit. Ich bin jetzt im 7. Monat in der Firma und hatte mir diese Woche von der Geschäftsleitung völlig unbegründete Vorwürfe anhören müssen, bei denen man nur den Kopf schütteln kann, da sie nur an der Haaren herbei gezogen sind.
Habe mir vorgenommen, diese Woche nochmal ein Gespräch mit dem Geschäftsführer zu führen, da ich das so nicht im Raum stehen lassen will/kann ... denke aber, er wird sich nur schwer berichtigen lassen ...
Jedenfalls habe ich schon öfters gehört, eine Probezeit von mehr als 6 Monaten sein nicht zulässig, auch wenn im Vertrag 9 Monate stehen.
Was ist da dran bzw. wie muß/kann man sich im Ernstfall am Besten verhalten?
Gruß Murph
19.03.2006 um 20:19 Uhr
Hallo Murph, lese Dir vielleicht einmal folgenden Artikel dazu durch. Es wäre für die Zukunft aber sinnvoller, seine speziellen Fragen in einem eigenen Thread zu stellen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
Gruß Fayence
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