Erstellt am 21.11.2005 um 13:11 Uhr von Frank B.
Grundsätzlich ja! In der Kommentierung zum §102 BetrVG steht, der BR ist vor jeder Kündigung zu hören.
Erstellt am 21.11.2005 um 14:17 Uhr von merlin
Und zwar mit Angabe von Gründen, wogegen dem AN in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann
Erstellt am 29.11.2005 um 10:48 Uhr von Heike
Der Kündigungsschutz greift erst, wenn ein AN länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist! Das heißt, dass der AG in der Probezeit kündigen kann, der BR aber kein Widerspruchsrecht hat!
Erstellt am 19.03.2006 um 18:07 Uhr von Murph
Und was ist in meinem Fall?
Im Vertrag stehen bei mir 9 Monate Probezeit. Ich bin jetzt im 7. Monat in der Firma und hatte mir diese Woche von der Geschäftsleitung völlig unbegründete Vorwürfe anhören müssen, bei denen man nur den Kopf schütteln kann, da sie nur an der Haaren herbei gezogen sind.
Habe mir vorgenommen, diese Woche nochmal ein Gespräch mit dem Geschäftsführer zu führen, da ich das so nicht im Raum stehen lassen will/kann ... denke aber, er wird sich nur schwer berichtigen lassen ...
Jedenfalls habe ich schon öfters gehört, eine Probezeit von mehr als 6 Monaten sein nicht zulässig, auch wenn im Vertrag 9 Monate stehen.
Was ist da dran bzw. wie muß/kann man sich im Ernstfall am Besten verhalten?
Gruß Murph
Erstellt am 19.03.2006 um 19:19 Uhr von Fayence
Hallo Murph,
lese Dir vielleicht einmal folgenden Artikel dazu durch. Es wäre für die Zukunft aber sinnvoller, seine speziellen Fragen in einem eigenen Thread zu stellen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
Gruß
Fayence