Erstellt am 28.01.2008 um 14:39 Uhr von Immie
@brmdr
Was ist denn das?
Bei dem Beratungsgespräch kann der AG Bedenken gegen die Freistellung einzelner BRM äussern...
Aber doch nicht generell...
Sorry...aber wie seid ihr denn drauf?
Ich denke jetzt solltet ihr über eine "ganze" Freistellung nachdenken:-)
Erstellt am 28.01.2008 um 14:52 Uhr von Petrus
§ 38 (2) Satz 7 BetrVG: Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt.
Dann wartet mal zwei Wochen ab...
Erstellt am 28.01.2008 um 15:26 Uhr von brmdr
naja bei uns gab es halt welche die eingeknickt sind - und der beschluss wurde eben gefasst das es keine freistellung gibt !
finde ich auch scheiße - aber ich kann ja nicht mich freistellen lassen obwohl der beschluss anders lautete
Erstellt am 28.01.2008 um 15:31 Uhr von Mona-Lisa
@brmdr,
wieviel BR's seid ihr?
Erstellt am 28.01.2008 um 15:38 Uhr von Petrus
@BRmdr: Kann man denn einen Beschluss fassen, der dem Wortlaut des BetrVG widerspricht? Und dort steht drin: "sind mindestens freizustellen" Nichts von "können freigestellt werden" oder "nach Genehmigung durch den AG". Wenn Euer BR nicht dafür sorgt, dass die im §38 genannte Mindestzahl freigestellt, also das Gesetz einghalten wird, kann man das auch als Pflichtverstoß gem. §23 werten...
Viel Spaß bei der Diskussion in der nächsten Sitzung.
Erstellt am 28.01.2008 um 16:14 Uhr von VIONÄR
Schade, dass bei Euch welche eingeknickt sind! Wir kennen das aus eigener Erfahrung, haben uns auch beim ersten Mal beeindrucken lassen. Aber, glaubt mir, eine Teilfreistellung ist immer die schlechtere Lösung. Wie oft kommt dann der Spruch: "Ach, könntest du nicht mal aushelfen, mal hier, mal da?"
Und Dein Gewissen sagt Dir, wenn ich nein sage, dann kriegt der oder der keinen Urlaub und Du bist immer in diesem Strudel, Deine Kollegen nicht hängenzulassen aber auch Deine BR- Arbeit machen zu wollen.
Lieber einmal nein sagen als zehnmal vielleicht, denkt über Euren Beschluss nochmal nach, auch wenn Euch mit Konsequenzen gedroht wird. Ich glaube nicht, dass Betriebe geschlossen werden, weil es freigestellte Betriebsräte gibt. Wenn davon Heil und Unheil abhängen soll, na dann kannst Du die Firma eh vergessen!