Erstellt am 12.02.2007 um 21:23 Uhr von Fayence
Kuddel,
ausreichend ist eine eindeutige Willenserklärung, z.B. gegenüber dem BRV, dass Du entweder zum Zeitpunkt X oder mit sofortiger Wirkung Dein Amt als BRM niederlegst!
An diese Erklärung ist keine Formerfordernis geknüpft, kann also mündlich und/oder schriftlich erfolgen und sie ist NICHT widerrufbar! Ab Amtsniederlegung läuft Dein 1jähriger nachwirkender Kündigungsschutz und das war´s auch schon.
Erstellt am 12.02.2007 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
@Kuddel,
überleg dir gut, was du tun willst.
Dieser Schritt ist entgültig und nicht widerrufbar!
Der ordnungsgemässe Ablauf?
Am besten in einer Sitzung, oder auch nur dem BRV gegenüber mitteilen, dass du aus dem Betriebsrat austritts und fertig.
Erstellt am 12.02.2007 um 22:13 Uhr von mucki
Hallo kuddel,
du solltest es dir gut überlegen ob du das richtige tust, du hast dich aufgestellt weil du daran geglaubt hast was mit dem br zu bewirken, dass es ein harter kampf wird hättest du wissen müssen, du solltest dir diesen schritt gut überlegen, unsere br-vorsitzende ist ausgetreten und jetzt haben wir so eine schnarchnase als sprachrohr,austreten aus dem br ist kein problem, es muss schriftlich in einer br-sitzung erfolgen und am schwarzen brett ausgehängt werden, damit die kollegen bescheid wissen.
Erstellt am 12.02.2007 um 22:15 Uhr von Mona-Lisa
@mucki,
schriftlich ist nicht notwendig! Mündlich genügt vollkommen.
Am "schwarzen Brett" wird bekanntgegeben, wer in den Betriebsrat nachrückt.....
Erstellt am 13.02.2007 um 18:31 Uhr von Kuddel
Danke an alle "Informanten"!
@ mucki: Ich weiß ja , dass es nicht immer leicht ist bzw. werden wird, aber alles konnte ich wirklich nicht vorher berücksichtigen. Trotzdem aber auch DANKE ( auch @ Mona-Lisa ) für den weiteren Denkanstoß ...