Austritt aus dem BR - Wie ist der ordnungsgemäße Ablauf?
Hallo. Ich denke z.Zt. darüber nach, aus dem BR auszutreten, habe jedoch noch nicht alle Pros und Contras abgewogen. Für den Fall, dass ich mich aber für den Austritt entscheide: Wie ist der ordnungsgemäße Ablauf, was ist für mich zu berücksichtigen? Danke für eine kurze Rückinfo.
Community-Antworten (5)
12.02.2007 um 22:23 Uhr
Kuddel,
ausreichend ist eine eindeutige Willenserklärung, z.B. gegenüber dem BRV, dass Du entweder zum Zeitpunkt X oder mit sofortiger Wirkung Dein Amt als BRM niederlegst!
An diese Erklärung ist keine Formerfordernis geknüpft, kann also mündlich und/oder schriftlich erfolgen und sie ist NICHT widerrufbar! Ab Amtsniederlegung läuft Dein 1jähriger nachwirkender Kündigungsschutz und das war´s auch schon.
12.02.2007 um 22:25 Uhr
@Kuddel, überleg dir gut, was du tun willst. Dieser Schritt ist entgültig und nicht widerrufbar!
Der ordnungsgemässe Ablauf? Am besten in einer Sitzung, oder auch nur dem BRV gegenüber mitteilen, dass du aus dem Betriebsrat austritts und fertig.
12.02.2007 um 23:13 Uhr
Hallo kuddel,
du solltest es dir gut überlegen ob du das richtige tust, du hast dich aufgestellt weil du daran geglaubt hast was mit dem br zu bewirken, dass es ein harter kampf wird hättest du wissen müssen, du solltest dir diesen schritt gut überlegen, unsere br-vorsitzende ist ausgetreten und jetzt haben wir so eine schnarchnase als sprachrohr,austreten aus dem br ist kein problem, es muss schriftlich in einer br-sitzung erfolgen und am schwarzen brett ausgehängt werden, damit die kollegen bescheid wissen.
12.02.2007 um 23:15 Uhr
@mucki, schriftlich ist nicht notwendig! Mündlich genügt vollkommen. Am "schwarzen Brett" wird bekanntgegeben, wer in den Betriebsrat nachrückt.....
13.02.2007 um 19:31 Uhr
Danke an alle "Informanten"!
@ mucki: Ich weiß ja , dass es nicht immer leicht ist bzw. werden wird, aber alles konnte ich wirklich nicht vorher berücksichtigen. Trotzdem aber auch DANKE ( auch @ Mona-Lisa ) für den weiteren Denkanstoß ...
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