Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt (auch bereits grundsätzlich im Forum diskutiert): Betrieb mit ca. 130 MA, ökonomische Schwierigkeiten, Betriebsteilstilllegung einer Grafikabteilung mit 4 MA, davon 2 im BR.

Der AG möchte gerne alle 4 MA aus Kostengründen loswerden (und über §15 Abs. 5 KSchG eben auch die BR-Mitglieder).

Jetzt muss er natürlich versuchen, mindestens diese beiden anderweitig im Unternehmen einzusetzen.

In welchem Rahmen wären hier Verschlechterungen in den Arbeitskonditionen durch den MA hinzunehmen, also in Bezug auf Arbeitszeiten oder Lohn/Gehalt? Hat der AG seine Pflicht auf Weiterbeschäftigung der BR-Mitglieder auch dann erfüllt, wenn der Betroffene anschließend bspw. 25% weniger Gehalt erhält?

Danke schon mal vorab.
J.