Erstellt am 25.08.2015 um 13:55 Uhr von Tester
Wie möchte der AG denn die geringere Gehaltszahlung rechtlich erreichen?
Über eine Änderungskündigung? Auch davor ist ein BR-Mitglied erstmal geschützt (die Konstellationen des §15 Abs. 5 KSchG wurden ja ausführlich diskutiert.).
Ich denke, ihr solltet mal beschließen, eine Schulung zum Thema "Kündigungsschutz von BRM" zu absolvieren und/oder den Beschluss fassen, einen Sachverständigen (Rechtsanwalt) hinzuzuziehen (§ 80 III mal studieren).
Zumindest wenn ihr das Thema kompetent angehen wollt, wird es nicht ausreichen, sich hier im Forum Meinungen einzuholen.
Auf das Thema § 111 BetrVG hatte Hoppel auch schonmal aufmerksam gemacht, das steht auch noch im Raum...
Holt euch professionelle in Form von Schulungen und/oder Sachverständigen, im Raum Köln/Bonn gibt es genug erfahrene Betriebsverfassungsrechtler.
Erstellt am 25.08.2015 um 14:26 Uhr von jhprinter
Hallo Tester,
;-) ... Rechtsbeistand haben wir ja schon ... aber: Beide Seiten werden kompetent durch eine RA vertreten, letztlich gilt jedoch: Nur einer kann gewinnen.
Mir geht es nicht um den Aufbau einer Strategie aus Meinungen heraus, sondern um Felderfahrungen. (Einen aktiven Vorgang in einem öffentlichen Forum zur Erarbeitung einer Strategie zu erörtern wäre auch .... zumindest dämlich, meinst Du nicht auch? ;-))
Grüße
J.
Erstellt am 25.08.2015 um 14:50 Uhr von DummerHund
@jhprinter
Die letze Diskision ist mir nur noch schemenhaft in Errinnerung. Aber mal allen ernstes, warum sollte jemand so aus dem mir nichts Dir nicht so einen Änderungsvertrag unterschreiben. Entweder geht es dem Btrieb wirklich so schlecht, dann ist eh der Insolvenzverwalter nicht mehr weit, und über dem wird dann alles weitere ausbaldövert, oder aber der AG legt dem BR vorab alle witschaftlichen Daten und Zahlen auf dem Tisch. Dieser beschliesst dann nach § 40 BetrVG einen Anwalt hinzu zu ziehen der sich in witschaftlichen Fragen aus kennt. Dies wird dem AG so erst mal im Vorfeld und wenn keine Einsicht im Beschluss des BR mit geteilt.. Nicht mehr und nicht weniger. Hier ist der AG der was will und aktiv werden muss und nicht der BR:
Erstellt am 25.08.2015 um 16:32 Uhr von Tester
@jhprinter:
Sorry, die Fragen, die du stellst, sind für mich keine Fragen von Felderfahrungen, sondern rechtliche Fragen. Die würde ich eben meinem Anwalt stellen, von dem ich weiß, wer er ist und was er kann...
Viel Erfolg und ein gutes Händchen...
Erstellt am 25.08.2015 um 17:44 Uhr von gironimo
>In welchem Rahmen wären hier Verschlechterungen in den Arbeitskonditionen durch den MA hinzunehmen, also in Bezug auf Arbeitszeiten oder Lohn/Gehalt?<
Erst einmal - keine.
Das würde ich es auf jeden Fall dem Gericht überlassen.
Nicht umsonst heißt es "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Also kann man kaum vorhersagen, wie ein Prozess ausgehen wird. Ganz allgemein habe ich den Eindruck, dass es bei den Rechtsbeiständen in erster Linie darauf ankommt, ob sie im richtigen Moment das richtige Argument zur Hand haben.
Erstellt am 27.08.2015 um 11:01 Uhr von JhPrinter
Hallo zusammen,
ein kurzes Update zum Vorgang:
Die Kündigung der BR-Mitglieder nach §15 Abs. 5 KSchG ist nun offiziell angekündigt worden. Nach Kosultation mit 2 Anwälten scheint die Vorgehensweise insofern sauber, als dass keine vakanten Stellen durch die beiden Kandidaten vorhanden sind (dies gilt auch auch nach zumutbarem Qulifizierungsaufwand des AG). Es verblieben nur Stellen mit geringerer Qualifikation (und Gehalt), die jedoch schon besetzt sind. Hier bestünde die Möglichkeit, sich in diese Stellen durch Freikündigung hineinzuklagen. Betroffen wären hier allerdings zwei im Unternehmen "beliebte" MA. Beide BR-Mitglieder sind diesbezüglich natürlich wenig erfreut.
§111 BetrVG enfällt aufgrund der geringen Schnittstellenfunktion der betroffenen Abteilung.
Schöner Sch...
Grüße
J.
Erstellt am 27.08.2015 um 15:05 Uhr von Widder
Wird denn wirklich allen 4 MA gekündigt, und den Anwälten fällt nichts mehr ein?
Eigentlich kann ich das nicht wirklich glauben, da dies ja schon ein ordentliches Gschmäckle hat.
Der AG schließt die Abteilung, wird seinen (Teil)BR los, und nach ein paar Monaten holt er sich die Arbeit wieder rein.....
Ich rate euch, dabei bleiben und auf die möglichen Stellen bestehen. Dann hat euer AG den Ball wieder in seinem Spielfeld..