Teilnahme an KBR-Sitzungen.
Hallo!
Ich bin gewählter stellvertretender Vorsitzender in unserem BR. Nach der Wahl vor 1 1/2 Jahren war ich neu im Gremium und musste erstmal diverse Seminare belegen, um mit einem Grundwissen über die BR-Tätigkeit ausgestattet zu werden. Deshalb habe ich einem Gremiumsmitglied den Vorrang gelassen, an den KBR-Sitzungen teilzunehmen. Heute würde ich gerne daran teilnehmen, aber mir wird vom KBR die Teilnahme mit der Begründung verweigert, es dürfe nur eine gewisse Anzahl an Mitgliedern aus jedem BR dazu kommen, sowie die Problematik, dass man Neuzukömmlingen nicht das gesamte Grundgerüst der Arbeitsweise vom KBR neu erklären möchte! Gibt es rechtliche Reglungen, die meine Teilnahme autorisieren könnten? Viel Dank, Oliver!
Community-Antworten (2)
07.08.2019 um 15:45 Uhr
Ja das BetrVG.
Jeder BR entsendet Mitglieder. Dazu beschließt der BR im Beschlußverfahren mit einfacher Mehrheit. Wenn damals beschlossen wurde, das ein anderes BRM in den KBR entsendet wird steht der Beschluß, solange bis ein neuer gefasst wird.
Einen Automatismus a la ich bin BRV oder StBRV gibt es da nicht. Wenn Du also in den KBR möchtest must dein Gremium den Kollegen abwählen (oder muss aus dem KBR austreten) und Du must gewählt warden.
08.08.2019 um 09:03 Uhr
"....sowie die Problematik, dass man Neuzukömmlingen nicht das gesamte Grundgerüst der Arbeitsweise vom KBR neu erklären möchte!..." Das ist ja wohl absoluter Schwachsinn. Jeder beginnt mal mit seiner GBR/KBR Arbeit. Viel zu erklären, was über die normale BR Arbeit hinaus geht, gibt es da nicht. Einfach an Sitzungen teilnehmen und langsam in das Thema reinkommen. Es spricht nicht für ein KBR, wenn er so argumentieret. Ich finde das etwas arrogant vom KBR.
"... es dürfe nur eine gewisse Anzahl an Mitgliedern aus jedem BR dazu kommen..." die Aussage ist richtig.
Alles andere, wie von "Kjarrigan" bereits gut ausgeführt.
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