Teilnahme an KBR Sitzungen
Wir sind 100%ige Tochter eines Konzern, mit eigenem BR bestehend aus 3 Mitgliedern. Der Konzern lädt uns im Jahr zu 4 KBR Sitzungen ein. Wir entsenden je nach Verfügbar- bzw. Abkömlichkeit ein Mitglied. Jetzt ist unser GF der Meinung, nach 1x Teilnahme wäre es ausreichend, da wir viel Arbeit haben und die mehrtägige auswärtige "Vernetzung" mit entsprechenden Kosten wäre nicht notwendig.
Community-Antworten (5)
20.07.2023 um 14:59 Uhr
dann zeig ihm mal den § 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
20.07.2023 um 15:36 Uhr
@PPC-BR-MEG: ich nehme an Deine Frage ist, ob der Chef Recht hat? Oder was?
21.07.2023 um 09:25 Uhr
Schön das es seine Meinung ist, aber Recht hat er dadurch noch lange nicht. Einmal den §55 lesen und auch dem GF zeigen.
21.07.2023 um 10:06 Uhr
"Wir entsenden je nach Verfügbar- bzw. Abkömmlichkeit ein Mitglied"
Auch Ihr müsst Euch den § 55 BetrVG noch einmal durchlesen. Ihr dürft, oder besser müsst, sogar zwei Mitglieder entsenden. Ihr könntet also dem Geschäftsführer erklären, dass Ihr ihm schon entgegengekommen seid.
21.07.2023 um 13:17 Uhr
Seine Meinung sei ihm vergönnt, solange er eure Teilnahme nicht behindert.
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