Erstellt am 20.07.2023 um 12:59 Uhr von jutti1965
dann zeig ihm mal den § 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Erstellt am 20.07.2023 um 13:36 Uhr von petermännchen
@PPC-BR-MEG: ich nehme an Deine Frage ist, ob der Chef Recht hat? Oder was?
Erstellt am 21.07.2023 um 07:25 Uhr von Kehler
Schön das es seine Meinung ist, aber Recht hat er dadurch noch lange nicht.
Einmal den §55 lesen und auch dem GF zeigen.
Erstellt am 21.07.2023 um 08:06 Uhr von Enigmathika
"Wir entsenden je nach Verfügbar- bzw. Abkömmlichkeit ein Mitglied"
Auch Ihr müsst Euch den § 55 BetrVG noch einmal durchlesen. Ihr dürft, oder besser müsst, sogar zwei Mitglieder entsenden. Ihr könntet also dem Geschäftsführer erklären, dass Ihr ihm schon entgegengekommen seid.
Erstellt am 21.07.2023 um 11:17 Uhr von GabrielBischoff
Seine Meinung sei ihm vergönnt, solange er eure Teilnahme nicht behindert.