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Teilnahme an KBR Sitzungen

P
PPC-BR-MEG
Jul 2023 bearbeitet

Wir sind 100%ige Tochter eines Konzern, mit eigenem BR bestehend aus 3 Mitgliedern. Der Konzern lädt uns im Jahr zu 4 KBR Sitzungen ein. Wir entsenden je nach Verfügbar- bzw. Abkömlichkeit ein Mitglied. Jetzt ist unser GF der Meinung, nach 1x Teilnahme wäre es ausreichend, da wir viel Arbeit haben und die mehrtägige auswärtige "Vernetzung" mit entsprechenden Kosten wäre nicht notwendig.

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Community-Antworten (5)

J
jutti1965

20.07.2023 um 14:59 Uhr

dann zeig ihm mal den § 55 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

P
petermännchen

20.07.2023 um 15:36 Uhr

@PPC-BR-MEG: ich nehme an Deine Frage ist, ob der Chef Recht hat? Oder was?

K
Kehler

21.07.2023 um 09:25 Uhr

Schön das es seine Meinung ist, aber Recht hat er dadurch noch lange nicht. Einmal den §55 lesen und auch dem GF zeigen.

E
enigmathika

21.07.2023 um 10:06 Uhr

"Wir entsenden je nach Verfügbar- bzw. Abkömmlichkeit ein Mitglied"

Auch Ihr müsst Euch den § 55 BetrVG noch einmal durchlesen. Ihr dürft, oder besser müsst, sogar zwei Mitglieder entsenden. Ihr könntet also dem Geschäftsführer erklären, dass Ihr ihm schon entgegengekommen seid.

G
GabrielBischoff

21.07.2023 um 13:17 Uhr

Seine Meinung sei ihm vergönnt, solange er eure Teilnahme nicht behindert.

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