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KBR-Sitzung - ist die Anreise gleich Arbeitszeit?

C
Conni
Jan 2018 bearbeitet

Unsere KBR-Sitzung wurde (aus Kostengründen-Hotel/Flug) nach Leipzig verlegt und soll jetzt an einem Montag um 09.00 UHr beginnen, dass bedeutet, das wir beeits am Sonntag anreisen müssen/sollen, da die Anreise mit dem Auto bzw. der Bahn erfolgen soll. Der Arbeitgeber behauptet, dass die Anreise am Sonntag nicht als Arbeitszeit vergütet werden muß, da es sich ja hier um ein Ehrenamt handelt und somit keine Dienstreise ist! Ist das korrekt?!

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Community-Antworten (1)

V
viktor

22.12.2005 um 13:38 Uhr

Die Reisezeiten zur Sitzung sind als Arbeitszeit zu werten. Ihr solltet vielleicht nicht gerade am Montag um 9.00 Uhr beginnen. Ich nehme an, der AG würde den Punkt nicht diskutieren, wenn Ihr montags vormittegs (während der regulären Arbeitszeit) anreist und die Sitzung beispielsweise um 12.00 Uhr beginnt.

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