Erstellt am 22.01.2019 um 15:38 Uhr von Pjöööng
Findet die KBR Sitzung denn an einem Montag statt?
Erstellt am 22.01.2019 um 17:10 Uhr von Bvsts
Nein, sie findet Dienstags statt und beginnt um 11:00 Uhr. Wir reisen einen Tag früher an, da wir sonst die ganze Nacht durchfahren müssten und trotzdem die Sitzung nicht pünktlich erreichen würden.
Erstellt am 23.01.2019 um 06:59 Uhr von ExBoMa
In dem Fall ist die Reisezeit zu vergüten (liegt ja innerhalb der Normalarbeitszeit).
Anders gelagert wäre der Fall, wenn Ihr am Sonntag anreist, dann ist das Freizeit.
Darauf zielte vermutlich Pjöööngs Frage ab.
Es gibt dazu im WAF ein Videobeitrag.
Erstellt am 23.01.2019 um 09:03 Uhr von Bvsts
Ich habe es wohl "unglücklich" formuliert. In erster Linie geht es nicht um die Vergütung sondern um die Arbeitszeit an sich.
Wir haben einen 5 Tage Woche, aber da die Anfahrt (ca. 7 Std.) vom AG nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, sollte der entsprechende Kollege in dieser Woche dann an 6 Tagen arbeiten. Daher die Frage ob die Fahrt als Arbeitszeit ( Stunden) zu betrachten ist.
Erstellt am 23.01.2019 um 13:11 Uhr von ExBoMa
JA.
Er muss nicht "Nacharbeiten".
Erstellt am 24.01.2019 um 09:38 Uhr von Pjöööng
Mich wundert ehrlich gesagt immer wieder wie wenig BR-Mitgliedern das BetrVG bekannt ist...
§ 37 (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Wenn die Sitzung nicht montags ist, dann fällt doch die Reisezeit in die Arbeitszeit, bzw. es lässt sich so einrichten...
Erstellt am 15.03.2019 um 11:45 Uhr von Annodazumal
Es ist Arbeitszeit. Augsburg und Hamburg. Lasst es euch nicht gefallen oder über den KBR regeln.