Anfahrt zur KBR-Sitzung = Arbeitszeit?
Hallo zusammen,
wir haben einmal im Monat eine KBR-Sitzung, die im Konzern (ca. 750 km vom Standort)statt findet. Wir reisen dort einen Tag mit der Bahn früher an, damit wir pünktlich da sind. Nun unsere Frage, gilt die Anfahrt nun als Arbeitszeit oder kann der AG das ablehnen? Vielleicht könnt ihr uns hier weiterhelfen.
Danke schon mal im Voraus.
Community-Antworten (7)
22.01.2019 um 16:38 Uhr
Findet die KBR Sitzung denn an einem Montag statt?
22.01.2019 um 18:10 Uhr
Nein, sie findet Dienstags statt und beginnt um 11:00 Uhr. Wir reisen einen Tag früher an, da wir sonst die ganze Nacht durchfahren müssten und trotzdem die Sitzung nicht pünktlich erreichen würden.
23.01.2019 um 07:59 Uhr
In dem Fall ist die Reisezeit zu vergüten (liegt ja innerhalb der Normalarbeitszeit). Anders gelagert wäre der Fall, wenn Ihr am Sonntag anreist, dann ist das Freizeit. Darauf zielte vermutlich Pjöööngs Frage ab.
Es gibt dazu im WAF ein Videobeitrag.
23.01.2019 um 10:03 Uhr
Ich habe es wohl "unglücklich" formuliert. In erster Linie geht es nicht um die Vergütung sondern um die Arbeitszeit an sich. Wir haben einen 5 Tage Woche, aber da die Anfahrt (ca. 7 Std.) vom AG nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, sollte der entsprechende Kollege in dieser Woche dann an 6 Tagen arbeiten. Daher die Frage ob die Fahrt als Arbeitszeit ( Stunden) zu betrachten ist.
23.01.2019 um 14:11 Uhr
JA. Er muss nicht "Nacharbeiten".
24.01.2019 um 10:38 Uhr
Mich wundert ehrlich gesagt immer wieder wie wenig BR-Mitgliedern das BetrVG bekannt ist...
§ 37 (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Wenn die Sitzung nicht montags ist, dann fällt doch die Reisezeit in die Arbeitszeit, bzw. es lässt sich so einrichten...
15.03.2019 um 12:45 Uhr
Es ist Arbeitszeit. Augsburg und Hamburg. Lasst es euch nicht gefallen oder über den KBR regeln.
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