Erstellt am 31.07.2019 um 16:04 Uhr von Pjöööng
Ob es bei Euch den Anspruch auf einen Tag "Sonderurlaub" gibt, müsstest Du im Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung nachschauen. Wenn das aber die Personalabteilung so sagt, dann ist es sehr wahrscheinlich so.
Da der Kollege nach wie vor AU-geschrieben ist, braucht er für die Beisetzung (oder was auch immer) keinen irgendwie gearteten Urlaub zu nehmen. Er soltte die aber mit seiner Krankenkasse abstimmen, da diese ihn in der Zeit "bezahlt".
Häufig kann ein solcher Tag Sonderurlaub auch noch in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Todesfall genommen werden, also wenn der Kollege wieder gesund und arbeitsfähig ist.
Erstellt am 31.07.2019 um 16:22 Uhr von pkhoschi
Danke für die Antwort. Wir haben hierrüber leider weder eine BV , noch ist für uns ein Tarifvertrag gültig.
Erstellt am 01.08.2019 um 07:11 Uhr von Kratzbürste
Dann zieht § 616 BGB. Es handelt sich auch nicht um Urlaub, sondern um eine Verhinderung.
Erstellt am 01.08.2019 um 11:55 Uhr von Pjöööng
Wenn es keine BV oder TV dazu gibt, dann bleibt noch der § 616 BGB, der hier z.B. die Freistellung zur Beisetzung regelt. Während der Wiedereingliederung läuft dieser allerdings ins Leere.
Wenn die Personalabteilung hier einen ganzen Tag anbietet, dann kann diese aber auch entscheiden, ob er im hier diskutierten Fall nachgewährt werden kann.