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Wiedereingliederung und Sonderurlaub wegen Todesfall

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Pkhoschi
Aug 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege von Uns befindet sich seit ein paar Tagen, nach einem Krebsleiden in der stufeweisen Wiedereingliederung. Nun ist leider sein Bruder verstorben und fragte in der Personalabteilung nach wie es mit dem Sonderuraub ist. Die Dame meinte, ihm steht ein Tag Sonderurlaub zu. Nun meine Frage: Stimmt es mit dem einen Tag Sonderurlaub beim Tod eines Geschwisterteils und wer ist hier überhaupt bei der Genehmigung zuständig, denn der Kollege ist ja noch Krank geschrieben und wird während der Maßnahme nicht von dem AG bezahlt!?

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

31.07.2019 um 18:04 Uhr

Ob es bei Euch den Anspruch auf einen Tag "Sonderurlaub" gibt, müsstest Du im Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung nachschauen. Wenn das aber die Personalabteilung so sagt, dann ist es sehr wahrscheinlich so.

Da der Kollege nach wie vor AU-geschrieben ist, braucht er für die Beisetzung (oder was auch immer) keinen irgendwie gearteten Urlaub zu nehmen. Er soltte die aber mit seiner Krankenkasse abstimmen, da diese ihn in der Zeit "bezahlt".

Häufig kann ein solcher Tag Sonderurlaub auch noch in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Todesfall genommen werden, also wenn der Kollege wieder gesund und arbeitsfähig ist.

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Pkhoschi

31.07.2019 um 18:22 Uhr

Danke für die Antwort. Wir haben hierrüber leider weder eine BV , noch ist für uns ein Tarifvertrag gültig.

K
kratzbürste

01.08.2019 um 09:11 Uhr

Dann zieht § 616 BGB. Es handelt sich auch nicht um Urlaub, sondern um eine Verhinderung.

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Pjöööng

01.08.2019 um 13:55 Uhr

Wenn es keine BV oder TV dazu gibt, dann bleibt noch der § 616 BGB, der hier z.B. die Freistellung zur Beisetzung regelt. Während der Wiedereingliederung läuft dieser allerdings ins Leere.

Wenn die Personalabteilung hier einen ganzen Tag anbietet, dann kann diese aber auch entscheiden, ob er im hier diskutierten Fall nachgewährt werden kann.

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