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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub bei Todesfall

G
Guardiola
Jan 2018 bearbeitet

Die Oma einer Kollegin ist verstorben. Gibt es dafür einen Tag Sonderurlaub für die Beerdigung. Unsere Personalabteilung hat dies verneint. Es öebe die Humanität.

1.97206

Community-Antworten (6)

W
wwschilla

13.11.2013 um 10:41 Uhr

Hallo,

entgegen der allgemeinen Ansicht ergibt sich ein möglicher Urlaubsanspruch bei einem Trauerfall innerhalb der Familie nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sonders BGB. Dessen Paragraph 616 befasst sich mit einer vorübergehenden Verhinderung des Arbeitnehmers. Diese Regelung greift allerdings nur bei einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades zum Verstorbenen (Kind, Eltern, Geschwister, Partner). Bei Großeltern bin ich mir nicht sicher, einige Quellen sagen Ja, die anderen Nein.

Bin gespannt, was die qualifizierten Kollegen dazu schreiben.

mfg wwschilla

T
takkus

13.11.2013 um 10:51 Uhr

Unterliegt ihr einem Tarifvertrag? Habt ihr eine Arbeitsordnung? Habt ihr einen Betriebsrat und evtl eine BV dazu?

P
Pjöööng

13.11.2013 um 14:36 Uhr

Chatrin, nicht alles was im Internet steht ist unbedingt richtig und hilfreich. Dieser Link ist (wie diese ganze Esoterikseite) nicht sonderlich fundiert,

Guardiola sollte zuerst einmal schauen, ob es tarifliche oder betriebsliche Regelungen über Freistellungen / Sonderurlaub gibt. Falls es die gibt, müsste man genau schauen, was dort drin steht. Falls nicht, wäre der Einzelfall zu prüfen.

T
thomasi

13.11.2013 um 19:45 Uhr

Pjöööng, was ist an den Aussagen des Link von C.. falsch?

hier findest Du vergleichbare Aussagen: http://politik-wirtschaft.germanblogs.de/sonderurlaub-bei-todesfall-das-recht-zu-trauern/ http://www.erbrecht-heute.de/Familienrecht/Gibt-es-Sonderurlaub-beim-Todesfall.html

Wenn Guardiola ein BRM ist, denke ich einmal, dass es keinen TV gibt, denn jeder BR liest sonst erst einmal diesen.

P
Pjöööng

14.11.2013 um 00:27 Uhr

Zitat (thomasi): "was ist an den Aussagen des Link von C.. falsch?"

Ich mache es mir einfach und zitiere hier das, was halbwegs richtig ist: "Wie lange der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie dauert, ist gesetzlich nicht geregelt."

Der Rest ist "Schmarrn"!

Zitat (thomasi): "hier findest Du vergleichbare Aussagen:"

Bei genauer Suche wird man leider hunderte solcher unsinniger Aussagen finden.

Zitat (thomasi): "Wenn Guardiola ein BRM ist, denke ich einmal, dass es keinen TV gibt, denn jeder BR liest sonst erst einmal diesen."

Du kennst nicht viele Betriebsräte?

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