Erstellt am 19.02.2019 um 11:49 Uhr von Kratzbürste
Eventuell gibt es eine tarifliche Regelung
Erstellt am 19.02.2019 um 11:59 Uhr von fkusi
Wenn ihr einen Tarifvertrag habt sollte es dort geregelt sein. Gibt es keinen Tarifvertrag oder eine Regelung im Arbeitsvertrag, was auch möglich wäre, dann könnt ihr euch auf den § 616 BGB berufen. In der Regel kann man mit 2 freien Tagen rechnen. Sonderurlaub gibt es meist beim Tod eines Elternteils, Kindes sowie Ehe- oder Lebenspartners.
Erstellt am 19.02.2019 um 22:20 Uhr von Dummerhund
Was auch geht ist sich Krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Handeln und Denken durch den Verlust eingeschränkt ist und die emotionale Belastung so hoch ist, dass man arbeitsunfähig ist.
Erstellt am 19.02.2019 um 22:41 Uhr von Moreno
DummerHund gleich Dummer Beitrag?