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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Todesfall Sonderurlaub

SB
Stellv. BV
Feb 2019 bearbeitet

Einer BR-Kollegin ist der Vater verstorben? Jetzt sind wir uns nicht sicher was der Kollegin für Rechte zu stehen.

Sonderurlaub 2 Werktage.

Die Beerdigung wird nicht in Deutschland sein.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

19.02.2019 um 12:49 Uhr

Eventuell gibt es eine tarifliche Regelung

F
fkusi

19.02.2019 um 12:59 Uhr

Wenn ihr einen Tarifvertrag habt sollte es dort geregelt sein. Gibt es keinen Tarifvertrag oder eine Regelung im Arbeitsvertrag, was auch möglich wäre, dann könnt ihr euch auf den § 616 BGB berufen. In der Regel kann man mit 2 freien Tagen rechnen. Sonderurlaub gibt es meist beim Tod eines Elternteils, Kindes sowie Ehe- oder Lebenspartners.

D
DummerHund

19.02.2019 um 23:20 Uhr

Was auch geht ist sich Krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Handeln und Denken durch den Verlust eingeschränkt ist und die emotionale Belastung so hoch ist, dass man arbeitsunfähig ist.

M
Moreno

19.02.2019 um 23:41 Uhr

DummerHund gleich Dummer Beitrag?

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