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Im Tarifvertrag steht Tod des Ehegattin/desEhegatten,der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes, des Lebenspartners in nachgewiesener häuslicher Gemeinschaft, eines Kindes oder Elternteils (auch Schwiegereltern), Geschwister 5 Arbeitstage
Zur Frage stehen einem auch die 5 Tage bei unverheirateten (Schwiegereltern)