Sonderurlaub bei Todesfall
Im Tarifvertrag steht Tod des Ehegattin/desEhegatten,der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes, des Lebenspartners in nachgewiesener häuslicher Gemeinschaft, eines Kindes oder Elternteils (auch Schwiegereltern), Geschwister 5 Arbeitstage
Zur Frage stehen einem auch die 5 Tage bei unverheirateten (Schwiegereltern)
Community-Antworten (12)
02.06.2012 um 13:14 Uhr
Was wolltest Du nun??? 5 Tage Sonderurlaub?? Den Anspruch gibt kein TV her
02.06.2012 um 13:23 Uhr
Unser Tarifvertrag gibt 5 Tage
02.06.2012 um 13:53 Uhr
Was ist das fuer ein TV der bei Todesfall 1 Woche Sonderurlaub gewaehrt??
Weiter der TV ist wortlich auszulegen, so auch das BAG.
Also unverheiratet keine Schwiegereltern = kein Sonderurlaub
02.06.2012 um 14:11 Uhr
Vermutlich steht im TV " bis zu 5 Tage ". Wenn ein Todesfall bei den Eltern des Lebenspartners/inn eintritt, kann die GL doch Kulanz zeigen. Heutzutage gibt es nun mal immer mehr Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, das koennte bei der Auslegung des TV's positiv interpretiert werden. Als BR wuerde ich im Einzelfall so vorsprechen.
02.06.2012 um 14:49 Uhr
Ja, und wer in der heutigen Zeit auch noch bei AG hier auf Kulanz hofft, glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann.
Denn der AG muesste dann ja auch in anderen Faellen vergleichbar handeln. Also TV auch sonst grosszuegig auslegen. Dann bliebe die Frage, warum verhandelt er dann so hart und riskiert sogar dabei Streiks
02.06.2012 um 15:19 Uhr
Kulanz hat was mit geben und nehmen zu tun. Ausserdem, bei einem Todesfall geht es nicht um Grundsatzfragen. Eher eine Frage der Betriebskultur.
02.06.2012 um 15:47 Uhr
Nein es geht hier ganz einfach nur um die Umsetzung eines TV und gleiche Rechte fuer ALLE. Daher kann der AG und darf auch nicht einen TV mal so und mal so auslegen. Denn dann muesste der BR auch handeln, wenn ein anderer AN einen Sonderurlaubsanspruch aus anderem Grund einmal haette.
Wenn dann koennten hier nur die Tarifpartner beim naechsten TV handeln.
Denn auch hier darf es keinen Nasenfaktor geben.
Auch der Gesetzgeber hat hier bewusst KEINE Unterschiede vorgesehen.
Doch es waere ja sehr interessant, wenn der AG sagen wuerde, wenn hier alle so kulant sein wollen und es ernst damit meinen, arbeiten ja Alle dafuer ein halbe Stunde umsonst laenger. Dann waerst Du "Va.." wohl einer der ersten der nein sagen wuerde.
Also warum sollte dann hier der AG etwas umsonst geben?
02.06.2012 um 16:25 Uhr
leben den die quasi Schwiegereltern in häuslicher Gemeinschaft? Ich würde bei der Gewerkschaft fragen, die den Tarif abgewschlossen hat.
02.06.2012 um 16:32 Uhr
Oky, es steht nicht im TV das bei Tod von Schwiegereltern in spee, jemand Anspruch auf Sonderurlaub hat... Ich will keine Grundsatzdebatte eroeffnen, ich kann nur aus meiner Erfahrung hier antworten und auf einen moeglichen Weg den fragenden Kollegen hinweisen.
02.06.2012 um 17:30 Uhr
"Daher kann der AG und darf auch nicht einen TV mal so und mal so auslegen."
@ klauspeter:
Der AG kann freiwillig mehr geben, wenn er will. Und er ist nicht verpflichtet, dann auch allen MA mehr Tage zu geben.
Und ja, es gibt solch kulante Arbeitgeber: unserer zum Beispiel.
02.06.2012 um 17:38 Uhr
Hallo Frosch,
nein AG koennen zum einen einen TV nicht mal so oder so auskegen und auch beim freiwilligen mehr gibt es rechtliche und tatsaechliche Schranken. Auch das Thema Gleichbehandlung ist hier Thema auch rechtlich gibt es dann Probleme und Schranken. Weiter bestuend dann auch immrr guer den AG schnell die Gefahr, dass er hier eine betriebliche Uebung bis das Recht darauf schaffen wuerde, was ihn teuer kommen koennte
03.06.2012 um 00:16 Uhr
@klauspeter
träume weiter!
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