Erstellt am 09.01.2008 um 17:03 Uhr von Der alte Heini
Das kann man so nicht sagen. Es kommt immer auf das Thema und den Umfang der Frage an.
Es gibt aber auch AG die können es einfach nicht ab wenn da die "dummen" Knechte aus dem BR kommen und der GL, vielleicht noch Akademiker, einfach eine Frist vorgeben.
Hier müsste der BR sich einen Weg ausdenken, wie er diese Situation ändert und der GL eine flinkere Beantwortungsmentalität beibringt.
Vielleicht sollte der BR schauen welches Thema er noch mit § 87 BetrVG bearbeiten kann. Hat der BR ein entsprechendes Thema gefunden, sollte ein umfangreicher Vorschlag einer Betriebsvereinbarung mit Fristsetzung an die GL geschickt werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, sollte der GL einen Tag später mitgeteilt werden, dass der BR die Verhandlung über die Betriebsvereinbarung XXXX als gescheitert ansieht und mit gleichen Schreiben entsprechenden Vorschlag über die Besetzung einer Einigungsstelle mit kurzer Fristsetzung macht. Wird auch hier nicht innerhalb der Frist geantwortet, am nächsten Tag sofort den Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle beim ArbG abgeben. Sollte dann das Schreiben vom Gericht kommen, dürfte der AG schneller werden. Spätestens aber dann, wenn der Firmenjurist die GL auf die nicht unerheblichen Kosten hinweist.
Auch § 90 BetrVG bietet sich hier an. Auskunft schriftlich mit Fristsetzung einfordern
Wird nicht innerhalb der Frist reagiert, vielleicht noch einmal mit einer Frist von 3 Tagen Anschreiben, hört der BR nichts, sofort mit Hilfe des ArbG die Information einfordern.