Hallo,

ich hab mal eine Fragen bezüglich § 87 BetrVG. Wenn die AZ für einzenlne MA geändert werden soll, ist das Mitbestimmung oder bezieht sich das nur auf die betriebliche Arbeitzeit? Da jeder MA mal ab und zu seine Zeiten verschiebt, haben wir da nie zugestimmt. Jetzt wir aber an einem Arbeitszeitmodell gearbeitet, was alle MA bestreffen soll. Besteht da Mitbestimmlung?

Danke für Antwort.

Camel