Kann BR den AG abmahnen?
hallo, kann der BR den AG abmahnen? AG vernachlässigt dauernd seine Imformationspflicht und wenn er informiert, dann nur Bruchstücke. Übergeht die Mitbestimmungsrechte des BR.
MfG Franz
Community-Antworten (4)
30.07.2008 um 10:32 Uhr
@Franz Natürlich kann er das, z.B. über ein Schreiben von euerm Rechtsanwalt.
30.07.2008 um 10:37 Uhr
@Franz, vor allem wird der eine "Abmahnung" eines RA sehr viel ernster nehmen..... ;-))
30.07.2008 um 10:37 Uhr
Hallo Franz, nach § 80 Abs. 2 BetrVG ist der BR vom AG umfassend zu informieren. Wenn der AG dieses vernachlääigt, kann der BR ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einreichen (Siehe Kommentar von Däubler zum § 80 ab Rn 144).
30.07.2008 um 10:48 Uhr
@Franz Rechtlich gesehen, ist die Wirkung gleich null!
Moralisch und öffentlichkeitswirksam kann so eine Abmahnung "Erdrutsche" bewirken.
Verwandte Themen
Arbeitgeber abmahnen
ÄlterHallo, wir haben einen Kollegen (Abteilungsleiter) der eine Abmahnung erhalten hat. Diese ist inhaltlich korrekt und wird von ihm so akzeptiert. Zwei seiner Mitarbeiter ist der gleichen Fehler (Krank
GL abmahnen - wie?
ÄlterKann der BR ein Vorgesetzter oder Standortleiter wegen nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung (zum wiederholten Mal) abmahnen? Ich meine richtig, förmlich "Abmahnen" , sowie die GL ein MA bei Fehl
Abmahnung Teil 2 - wer darf abmahnen?
ÄlterHallo zusammen ich möchte nochmal den Fall 21966 mit dem Thema Abmahnung von Hans28 aufgreifen und gerne mit euch nochmal darüber diskutieren. Die letzte Antwort die von Frankenland gekommen ist
Abmahnung, Ermahnung BRM wegen möglicher Verfehlungen bei Mandatsausübung möglich?
ÄlterHallo liebe Kollegen/innen, wir haben gerade im Gremium ein kleines Streitgespräch. Es handelt sich um ein BRM welches mehrmals unentschuldigt von Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen ferng
2 Abmahnungen für dieselbe Sache
ÄlterHallo zusammen, eine Kollegin fehlt seit ein paar Tagen unentschuldigt. Der AG hat sie gleich für den ersten Tag abgemahnt. Nun 3 Tage später will er sie wieder abmahnen, da sie ja immer noch unent