Erstellt am 30.07.2008 um 08:32 Uhr von carrie
@Franz
Natürlich kann er das, z.B. über ein Schreiben von euerm Rechtsanwalt.
Erstellt am 30.07.2008 um 08:37 Uhr von Mona-Lisa
@Franz,
vor allem wird der eine "Abmahnung" eines RA sehr viel ernster nehmen..... ;-))
Erstellt am 30.07.2008 um 08:37 Uhr von pit47
Hallo Franz,
nach § 80 Abs. 2 BetrVG ist der BR vom AG umfassend zu informieren.
Wenn der AG dieses vernachlääigt, kann der BR ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einreichen (Siehe Kommentar von Däubler zum § 80 ab Rn 144).
Erstellt am 30.07.2008 um 08:48 Uhr von Kölner
@Franz
Rechtlich gesehen, ist die Wirkung gleich null!
Moralisch und öffentlichkeitswirksam kann so eine Abmahnung "Erdrutsche" bewirken.