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Kann BR den AG abmahnen?

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo, kann der BR den AG abmahnen? AG vernachlässigt dauernd seine Imformationspflicht und wenn er informiert, dann nur Bruchstücke. Übergeht die Mitbestimmungsrechte des BR.

MfG Franz

6.13704

Community-Antworten (4)

C
carrie

30.07.2008 um 10:32 Uhr

@Franz Natürlich kann er das, z.B. über ein Schreiben von euerm Rechtsanwalt.

M
Mona-Lisa

30.07.2008 um 10:37 Uhr

@Franz, vor allem wird der eine "Abmahnung" eines RA sehr viel ernster nehmen..... ;-))

P
pit47

30.07.2008 um 10:37 Uhr

Hallo Franz, nach § 80 Abs. 2 BetrVG ist der BR vom AG umfassend zu informieren. Wenn der AG dieses vernachlääigt, kann der BR ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einreichen (Siehe Kommentar von Däubler zum § 80 ab Rn 144).

K
Kölner

30.07.2008 um 10:48 Uhr

@Franz Rechtlich gesehen, ist die Wirkung gleich null!

Moralisch und öffentlichkeitswirksam kann so eine Abmahnung "Erdrutsche" bewirken.

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