Erstellt am 07.01.2008 um 16:26 Uhr von w-j-l
Was willst Du nun eigentlich. Das läßt sich Deinem Text nicht so richtig entnehmen.
Erstellt am 07.01.2008 um 16:56 Uhr von Truppmann
der obere Teil ist ein Beschwerdebrief,durch den ein Kollege eine Abmahnung erhalten hat. Meine Frage : ist diese Abmahnung Rechtens,Die se Sache ist am 3.12.Passiert der Brief wurde aber erst am 20.12.07 geschrieben. Dann der letzte Satz ( dieses sicherheits- gefährdende Verhalten einige Freifahrkarten für die Strecke von A nach B zukommen zu lassen ) mit den Worten : mann kann es ja mal Versuchen das etwas dabei herum kommt.
Habe ich eine Möglichkeit u. welche : das die Abmahnung aus der Ackte Entfernt wird
Erstellt am 07.01.2008 um 21:05 Uhr von meik
Also vom Zeitrahmen her ist die Abmahnung doch *rechtzeitig* innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme. In diesem Fall hat der AG offenbar erst am 20.12. von einem *Fehlverhalten* Kenntnis genommen.
Allerdings sieht die Abmahnung etwas seltsam aus, auch werden keine Massnahmen angedroht.
Also ob so eine Abmahnung als Vorbereitung zur Kündigung reicht wage ich zu bezweifeln. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe stimmen oder nicht.
Falls die Vorwürfe stimmen, sollte sich der Busfahrer allerdings wirklich überlegen, ob Fahren mit Handy so sinnvoll ist, nicht dass mal ein Fahrgast eine Anzeige stellt.
Das könnte dann nämlich unangenehm werden.
Erstellt am 07.01.2008 um 21:05 Uhr von paula
1.) Der Sachverhalt ist sicher nicht verfristet oder so. Deshalb ist die Abmahnung sicher nicht zu unrecht erfolgt.
2.) Wenn nur die Hälfte stimmen sollte so ist die Abmahnung sicher zu recht erfolgt. Telefonieren... Haltestelle... Blumenbeet.... aber wenn du Zeugen hast geht da vielleicht was...
3.) Formalien: das kann man aus der Ferne eher schlecht beurteilen
4.) Warum gegen eine Abmahnung vorgehen? Eigentlich ein taktischer Fehler... aber da wird es gleich wieder ein paar Meinungen zu geben ;-)
Erstellt am 07.01.2008 um 21:14 Uhr von paula
@meik
bei einer Abmahnung gibt es keine 2 Wochenfrist....
Erstellt am 07.01.2008 um 21:31 Uhr von peanuts
Verstehe Deine Aufregung nicht! Diese "Abmahnung" ist doch überhaupt gar keine...
Und die ERMAHNUNG betrachte ich als gerechtfertigt! Der Kollege soll den Ball mal schön flach halten und künftig ein freundlicheres und kundenorientierteres Verhalten an den Tag legen!
Nicht dass auf die nächste mögliche Beschwerde mit einer "echten" Abmahnung reagiert wird, die im übrigen beinhalten muss, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird!
Erstellt am 08.01.2008 um 10:37 Uhr von w-j-l
Truppmann,
1. hat peanuts recht: Das ist keine "Abmahnung", höchstens eine "Ermahnung".
2. Woher weißt Du, dass die in der Personalakte gelandet ist.
3. Ich würde dieser "Abmahnung", falls auch nur ein einziger der Vorwürfe im Beschwerdeschreiben falsch ist, und nur falls das Ganze tatsächlich in der PA gelandet ist, wie folgt widersprechen:
Die Angaben im Beschwerdeschreiben, welches Ihrer "Abmahnung" zugrunde liegt sind unrichtig.
Das reicht, und muss dann vom AG auch zur PA genommen werden. Falls dieses Schriftstück dann tatsächlich mal arbeitsrechtlich verwandt wird (Kündigung) dann kann ein Anwalt immer noch detailliert etwas draus machen. Keinesfalls auf die Inhalte eingehen, denn jeder Punkt, der dann nicht diskutiert wird, oder der dargestellt wird, würde dann von einem Gericht als "unstrittig" betrachtet.
Wenn der Kollege in den nächsten Jahren noch mal eine Ermahnung oder Abmahnung in gleicher Sache erhält, dann würde ich mich schon fragen, ob nicht etwas dran ist an solchen Vorwürfen.
Ich muss leider aus eigener Erfahrung sagen, dass ich solche Kotzbrocken von Busfahrern durchaus auch kenne.
Wie peanuts sagt: Ball flach halten.
Erstellt am 08.01.2008 um 16:03 Uhr von waschbär
Truppmann,
du siehst nicht ich bin das problem.... ausserdem merkere ich nicht ich gebe hinweise und das oft zum wohl der User hier nun gut oft schreibe ich auch nur Hühnerleiter beiträge .-()
p.s ich fahre gerne Buss , ggf hast du mich schön mal befördert , ich bin der freundliche auch morgends um vier .
ABER ZU DEINER FRAGE:
Wann darf der Arbeitgeber abmahnen?
Da die Abmahnung Voraussetzung für eine Kündigung ist, die ihre Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers hat, kommen als Gründe zum einen Störungen im Leistungsbereich und zum anderen Störungen im Vertrauensbereich in Betracht.
1. Störungen im Leistungsbereich
Hier sind zu nennen:
Wiederholt unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz,
Unentschuldigtes Fehlen im Anschluss an eine Urlaub,
Verstoß gegen das betriebliche Rauch- und Alkoholverbot,
Wiederholt unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz,
die Weigerung des Arbeitnehmers, vertretungsweise eine ihm übertragenen Aufgabe zu übernehmen,
der Vorwurf mangelnder Führungseigenschaft,
die mangelhafte Erledigung der übertragenen Aufgaben.
2. Störungen im Vertrauensbereich
Beispiele hierfür sind:
Betrug, Diebstahl, Untreue, Missbrauch von Kontrolleinrichtungen, Tätlichkeiten und Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen und andere unerlaubte Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers,
Fehlendes Unrechtsbewusstsein des Arbeitnehmers, der ein Stück Bienenstückkuchen aus dem Warenbestand genommen hat und hinter der Theke verzehrt hatte,
Wettbewerbswidriges Verhalten nach § 60 HGB,
Homosexuelle Praktiken eines im Dienst des Diakonischen Werkes einer evangelischen Landeskirche stehenden, im Bereich der Konfliktberatung eingesetzten Arbeitnehmers.
Das sind nur top ten Beispiele laut einem Seminar zum Thema .-)
Erstellt am 08.01.2008 um 23:18 Uhr von Truppmann
Hallo zusammen !!!
Erstmal danke an allen die mir hier im Forum weiter geholfen haben. Nun um noch einmal auf die Abmahnung zurück zu kommen. Soviel mir bekannt ist, hat die ,,RSVG "darauf bestanden das der Fahrer eine Abmahnung erhält u. das alles ohne den Fahrer einmal Anzuhören. Ich find, dass man Normalerweise die Person zur Sache erst einmal Fragen sollte. Oder sieht das jemand anders. Nun wir habe am Donnerstag eine Anhörung des Fahrers u. haben die GL dazu Eingeladen, mal schauen was dabei raus kommt.
Hallo Waschbär !!!
Ich habe das ganze ja nicht so gemeint, es sollte nur etwas zur Auflockerung beitragen.
Eigentlich bin ich froh, dieses Forum gefunden zu haben, den wir als Anfänger sind Dankbar für jede Hilfe die wir von Euch ( alten Hasen ) erhalten.
Macht weiter so, wenn ich einmal groß bin, werde ich auch Fragen im Forum Beantworten.
mfg
Truppmann
Erstellt am 08.01.2008 um 23:44 Uhr von pirat
@Truppmann
...wenn ich einmal groß bin...süß.........
.... dieses Forum gefunden zu haben....
Wie schön das klingt "Sich finden", richtig nach Erfüllung. Und was da alles mitklingt: "Suchet, so werdet ihr finden. Klopfet an, so wird euch aufgetan. ...
@WB Ahoi,..........coole TOP 10
Erstellt am 11.01.2008 um 13:13 Uhr von Waschbärenschlitzer
@waschbär
Du brauchst nicht bei der Diakonie zu sein, um für homosexuelleTätigkeiten an anderen Waschbären Ärger zu kriegen - das heißt auch in Deinem Betrieb: 3Wochen verschärfter Wandschrank ohne creme!
Erstellt am 11.01.2008 um 13:33 Uhr von waschbär
@Waschbärenschlitzer,
mir dünkt das du gerne gemeinschaftsduschen magst.und deshalb meine frage warum postetst du nicht mit deinem wahren nick ? "Seifen Aufheber"???
Erstellt am 11.01.2008 um 13:35 Uhr von waschbär
@Pirat,
Aloa hey.... .-)
Wenn Truppmann erstam gross ist dann darf er bestimmt auch die grossen Busse fahren und nicht nur die 0306 reihe .-)
Erstellt am 11.01.2008 um 13:42 Uhr von pirat
@waschbär
Du brauchst nicht bei der Diakonie zu sein, um für homosexuelleTätigkeiten an anderen Waschbären Ärger zu kriegen - das heißt auch in Deinem Betrieb: 3Wochen verschärfter Wandschrank ohne creme!
Antwort 11 Erstellt am 11.01.2008 - 13:13 Uhr von Waschbärenschlitzer 84504
....@11 Abyssus abyssum invocat,
ich bin noch auf der Suche nach einem Synomym, für Dekadentz...
Ahoi,WB
... hast du eine Idee? .-)
Erstellt am 11.01.2008 um 14:11 Uhr von waschbär
@Pirat,
las es mich so sagen... Punker sind auch nicht mehr das was sie mal waren .-(