Abmahnung
Hallo,
ich habe heute eine Abmahnung erhalten, weil ich eine Gehaltsforderung per Email ablehnte. Fakten: Ich habe auf eine Email der Geschäftsführung geantwortet und habe den Vorschlag der mir unterbreitet wurde abgelehnt. Dieses Email habe ich an meine Frau und zwei Kollegen cc gesendet. In einem vorherigen Email stand die Gehaltsforderung die ich stellte. Diese Gehaltsforderung war ersichtlich.
Ist dieser Vorgang Grundlage genug für eine Abmahnung?
Vielen Dank.
Community-Antworten (5)
16.02.2012 um 17:20 Uhr
Was wurde dir denn als Grund für eine Abmahnung genannt?? Das muß ja drin stehen, denn das was du hier schreibst, reicht nicht für eine Antwort aus.
Denkbar wäre vieles...
Zum Beispiel: Deine Frau arbeitet nicht bei euch im Unternehmen, es gibt eine IT-Anweisung, die Emails nach ausserhalb verbietet.
16.02.2012 um 17:53 Uhr
Man lerne daraus "NIE in CC sondern in BC" denn dann sieht keiner wer diese Mail noch erhalten hat!
16.02.2012 um 18:47 Uhr
wichtig ist auf dem Platz, sprich es gibt keine feste Regeln für was eine Abmahnung ausgesprochen wird. Wenn es relevant wird, entscheidet das Arbg. ob die Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde. Wenn die Abmahnung in deinen Augen zu Unrecht ausgesprochen wurde kannst du dich schriftlich dazu äußern und Verlangen das deine Stellungnahme in die Personalakte kommt. Du könntest dies aber auch noch vorm Arbg. bei einem evtl. Kündigungsschutzprozess äußern.
Noch ein Hinweis, es stimmt nicht das man erst nach drei Abmahnungen Entlassen werden kann.
Grundsätzlich sollte man auch nicht gegen eine Abmahnung klagen. Denn je nach dem wie scharf der Prozess geführt wird, ist evtl. den Parteien nicht zumutbar in der Zukunft zusammenzuarbeiten.
16.02.2012 um 20:55 Uhr
@Streikposten, vergesse das mit BC, es hilft auch nichts... es ist wichtig was du sendest nicht an wenn oder an wenn wenn du glaubst das es der empfänger nicht sieht.
16.02.2012 um 21:57 Uhr
Wer seine Muskeln öffentlich spielen lässt, sollte sich nicht über solche Gegenreaktionen wundern.
Ich halte die Abmahnung für berechtigt, man verschickt einen individuellen Schriftverkehr nicht an unbeteiligte Dritte.
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