Erstellt am 01.12.2006 um 22:32 Uhr von Kölner
Nette Aktion...und so sinnig!
Ich überlege, ob ich den AG als BR abmahnen würde. Ich glaube ja!
Erstellt am 01.12.2006 um 22:48 Uhr von RazorX
Den AG abmahnen? Wie und mit welchem Zweck? Damit wir ihn beim wiederholten Male kündigen können?
Erstellt am 02.12.2006 um 08:45 Uhr von heiter
Als Hausherren habt ihr das Recht auf eurer Seite und hättet so den Geschäftsführer aus der Versammlung schmeissen können.
Erstellt am 02.12.2006 um 09:09 Uhr von Fayence
RazorX,
ob Euer Geschäftsführer dies tun durfte? N E I N ! ! !
Was mich noch mehr erschüttert, ist Eure mangelnde Courage, diesem Treiben unverzüglich Einhalt zu gebieten! Tut mir leid, auch eine "Schocksituation" lasse ich da nicht als Entschuldigung gelten. Aber Ihr habt Euch davon ja soweit erholt, dass Ihr schon jetzt an mögliche Konsequenzen im Rahmen der nächsten Wahl denken könnt! Herzlichen Glückwunsch!
Auch der Gewerkschaftsvertreter gehört in den Hintern getreten; es ist ein Unding, Euch in einer solchen Situation nicht zum sofortigen Handeln aufgefordert zu haben!
Euren KollegInnen kann ich nur anraten, gegen diese Abmahnungen vorzugehen. Einem Rechtsanwalt werden mit Sicherheit noch weitere nette Gedanken zu dieser Vorgehensweise einfallen!
Als Betriebsrat solltet Ihr zumindest jetzt anfangen, Euren Job zu tun!
Erstellt am 02.12.2006 um 09:41 Uhr von Pfarrer
@RazorX
das ist zunächst ein Armutszeugnis eures AG, der sich wohl für nichts zu schade ist. Abgesehen vom zweifelhaften rechtlichen Rahmen, - wenn man sich noch den psychologischen Hintergrund anschaut, wurde die von euch anberaumte Versammlung auch noch schlicht genutzt um MA zu abzuwerten, vorzuführen und vor der Belegschaft kleinzumachen, - im Prinzip eine ganz armselige Vorgehensweise eures AG. Aber das Versagen liegt bedauerlicherweise auch auf eurer Seite ihr hättet sofort eingreifen müssen und diesen für die betroffenen MA entwürdigenden Vorgang, unter Umständen auch durch abbrechen der Versammlung, unterbinden sollen.
Ich denke auch, ein RA der kann da sicher was draus machen, vielleicht kommt ihr als BR wenigstens an der Stelle aus der Hüfte. Für eure Reputation als BR ist das sicher keine positive Reklame, - ich gehe davon aus das von eurem BR keiner öffentlich abgemahnt wurde, - das wird bei eurer Belegschaft sicher einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Erstellt am 02.12.2006 um 10:48 Uhr von sphinx
@RazorX
Hallo,
ich kann euren Schock verstehen, anfänglich war ich auch oft über das schockiert,
was bei uns so ab geht.
Mittlerweile übe ich mich darin, solche Ereignisse zu nehmen, um den Spieß
umzudrehen. Ich meine damit nicht, sich auf das gleiche Niveau zu begeben und die Spielregeln sozialen Verhaltens zu verlassen. Aber dies ist ein ausgezeichneter Moment, mehrere Leute von der Gewerkschaft zu holen, die dem AG mal bei der Verhaltensfindung helfen.
Nett fände ich auch, wenn alle betroffenen AN jeweils einen eigenen Anwalt mit der Klärung ihrer Abmahnung beauftragen würden, damit der AG zu Weihnachten ganz viel Post bekommt und ihm nicht langweilig wird.
Zu eurer Entlastung möchte ich auch noch sagen, dass letzlich jeder (AN) für sich selbst verantwortlich ist, Zivilcourage darf es auch geben.
Fehler kann man i.d.R. korrigieren bzw. daraus lernen.
Alles Gute!
Erstellt am 02.12.2006 um 11:17 Uhr von Pfarrer
@sphinx
...nun ist man als BR in erster Linie ein Interessenvertreter der MA. Und wenn da bei einer Veranstaltung im Beisein der Belegschaft und des BR Mitarbeiter öffentlich, sozusagen in einer "Abmahnungsshow" vorgeführt werden, - dann stellt sich da nicht die Frage nach der Eigenverantwortung der von einer Abmahnung betroffenen MA (die sicher in erster Linie geschockt waren!!), sondern die Frage nach der Verantwortung des BR und das nicht im Sinne eines "Kindermädchens" sondern im Sinne des Verhindern's von einem entwürdigendem Umgang eines Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern.
Außerdem sollte da zunächst mal der BR dem Arbeitgeber bei der Verhaltensfindung helfen und nicht gleich die Gewerkschaft wie ein "Kindermädchen" zur Hilfe holen.
Erstellt am 02.12.2006 um 12:29 Uhr von Fayence
"Aber dies ist ein ausgezeichneter Moment, Leute von der Gewerkschaft zu holen, die dem AG mal bei der Verhaltensfindung helfen"
Ich empfehle den Gewerkschaftsvertreter, welcher dieser Betriebsversammlung beigewohnt hat!
sphinx,
Deine letzte Bemerkung "der Br ist kein Kindermädchen" spottet in diesem Zusammenhang jeder Beschreibung! Frage mich gerade, wer denn zu dieser Betriebsversammlung eingeladen hat!
Erstellt am 02.12.2006 um 13:41 Uhr von Pfarrer
@Fayence
.....klar, logisch kann man da die Gewerkschaft einschalten, aber ich denke da sollte nach dieser Pleite der dortige Betriebsrat zunächst mal selbst das Rückgrat haben und aktiv werden.
Erstellt am 02.12.2006 um 14:26 Uhr von sphinx
@Fayence @Pfarrer
Habe obige Aussage geändert! Okay so?
LG
Erstellt am 02.12.2006 um 15:14 Uhr von Fayence
@ Pfarrer
Hat mein Ironiemodus so jämmerlich versagt!?
@ sphinx
„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“ (BVerfGE 7, 198-230 – Lüth)
Erstellt am 02.12.2006 um 16:04 Uhr von Pfarrer
@Fayence
aha, jetzt verstehe ich,....der Ironie Modus,...tja, da habe ich wohl eine Sekunde nicht aufgepasst:-)
@Sphinx
....die Änderung ist OK, hätte aber auch stehen bleiben können. Mir ist nichts menschliches Fremd und manchmal habe ich auch bei uns den Eindruck als BR ist man auch Kindermädchen:-)
Erstellt am 02.12.2006 um 16:09 Uhr von Fayence
Pfarrer,
es wäre mir völlig neu, dass Ramses II seine Beiträge im Sinne anderer Teilnehmer ändert...
Erstellt am 02.12.2006 um 16:32 Uhr von Pfarrer
@Fayence
ups, ....schon korrigiert, Danke
Erstellt am 02.12.2006 um 17:18 Uhr von Kölner
@all
Wenn ich natürlich "Im Anschluss [..]" richtig deute, dann kann der AG das durchaus so handhaben, wie er es handhabte...
...Mein Wunsch nach einer Abmahnung des AG gründete sich mehr auf die Art des AG Abmahnungen auszusprechen.
Erstellt am 02.12.2006 um 17:51 Uhr von Fayence
Kölner,
manchmal habe ich Dich mehr, manchmal weniger lieb! Im Moment eher weniger...
Ich unterstelle, dass sich bislang JEDER Beitrag auf die Art und Weise bezogen hat.
Daran, dass ein AG Abmahnungen aussprechen kann (nur nicht als Gast WÄHREND einer Betriebsversammlung - darauf willst Du wohl hinaus) zweifelt wohl kaum jemand.
Erstellt am 02.12.2006 um 20:44 Uhr von Tom
Hm... wir haben in einem ähnlichen Fall ein Rundschreiben an die MA geschickt und uns quasi entschuldigt.
Ansonsten hilft vielleicht nur eine Rücksendung der "Abmahnungen" an den AG mit dem Stempel "gelesen und gelacht"... *g*
Erstellt am 04.12.2006 um 08:57 Uhr von Bergmann
Da wir eine nette Diskussion hatten über herumliegende Krankmeldungen,frage ich mal in die Runde :
Mit der öffentlichen Abmahnung- Verletzung des Persönlichkeitsrechts ?Darf eine Abmahnung öffentlich erfolgen,so wie oben oder auch als Aushang am schwarzen Brett ? Ich sage erstmal NEIN !!
Erstellt am 04.12.2006 um 12:18 Uhr von waschbär
Bergmann,
hatte gedacht du hast mehr auf dem Kasten >>
" Ich sage erstmal NEIN !!" ????
Wo leben wir denn Bitte ? In einer Südafrikanischenbublik ?
Natürlich darf der AG nicht öffentlich Daten Veröffentlichen, Persönlichkeitsrecht vor Informationsrecht . Müsste eigendlich Reichen damit bei RazorX die Glockenläuten, beim Rest auch Guckst du auch Betriebsfrieden oder Verfassung oder datenschutz oder Knigge .-))
Erstellt am 05.12.2006 um 07:40 Uhr von Bergmann
Oh Waschbär,bist ja richtig schlecht `drauf (:-((
" Ich sage erstmal NEIN !!" Wenn die Rechtslage immer so offensichtlich ist,wären die Gerichte nicht überfüllt !!
Erstellt am 05.12.2006 um 10:31 Uhr von cora
Was soll das ganze Geschwafel? Ihr habt als BR Hausrecht und könnt auch tatsächlich davon Gebrauch machen. Aber ich denke ihr habt daraus gelernt. Im nachhinein könnt ihr den AG ja auch noch einmal auf das Hausrecht hinweisen. Vielleicht unterläßt er beim nächsten Mal dann ähnliche Spielchen (odr er bietet euch eine wunderbare Möglichkeit ihn vorzuführen!)
Mut
Cora
Erstellt am 05.12.2006 um 13:32 Uhr von waschbär
Danke cora,
Hausrecht war das "Lösungswort" !
Nicht fein aber wirksam !!!
Erstellt am 05.12.2006 um 20:02 Uhr von s.f.h.
Ist es denn nicht so, das der ArbGeb für das Feststellen der 'Schlechtleistung' elektronische Hilfsmittel benutzt hat? Und ist es nicht ferner so, das dieses dann mitbestimmungspflichtig ist?
Ich würde hier erst einmal ganz genau prüfen, ob sich der ArbGeb nicht schon die Leistungsauswertung in der Form schon gar nicht hätte vornehmen dürfen. Dann dürften doch auch die Abmahnungen hinfällig sein, oder?
Vielleicht mal rechtlich genau abklopfen. Wenn das so ist, könnt ihr ja eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen und dem ARBGeb vor versammelter Mannschaft vorführen.
Erstellt am 05.12.2006 um 20:20 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Träfe der von Dir bemängelte Umstand so zu, würde ich den "nicht eingeforderten Mitbestimmungstatbestand" genau so vehement dem BR ankreiden wollen!
Erstellt am 05.12.2006 um 21:55 Uhr von s.f.h.
@kölner
Wenn sie denn etwas davon wußten...