Erstellt am 30.03.2012 um 12:42 Uhr von volltoll
wenn ich überhaupt nichts mit dieser Materie anfangen kann, dann gehe ich immer zumindest den weg zu Onkel Google und suche:
"rechte geringfügig Beschäftigter"
du kannst dir nicht vorstellen, was es da alles für Infos gibt!
Erstellt am 30.03.2012 um 13:19 Uhr von Bakunin
Zum Urlaub:
§ 1 BUrlG:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
§ 3 BUrlG:
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Zur Lohnerhöhung:
Gibt´s bei Euch ´nen Tarifvertrag? Oder eine Regelung zur betrieblichen Lohngestaltung?
Außerdem ergeben 10 DM genau 5,12 €. Dann ist der Gute ja sowieso beschissen worden...
Erstellt am 30.03.2012 um 13:32 Uhr von streikbrecher
Svenja
....Außerdem hat er auch noch nie bezahlten Urlaub bekommen.... UND BR hat geschlafen. Denn ein BR ist für ALLE da, auch für geringfügig Beschäftigte und sollte daher auch deren Rechte kennen und vertreten.
:-(((( :-(((( :-((((
Oder weiterschlafen bzw. zurück treten!
Erstellt am 30.03.2012 um 15:36 Uhr von Irmgard
@ streikbrecher
Wie soll sich ein Betriebsrat um Dinge kümmern von denen er nichts weiss? Oder wie erfährst du, ob ein Arbeitnehmer bezahlten Urlaub hat, wenn er es dir nicht mitteilt?
Diese Anfeindung solltrest du dir schenken.
Erstellt am 30.03.2012 um 16:35 Uhr von peanuts
"Er bittet uns sich über die Rechtslage zu informieren zu beiden Sachen. "
Zuständig ist die Minijob-Zentrale, da sind alle relevanten Informationen zu finden.
http://www.minijob-zentrale.de/sid_9D0CA0C74E414F7D9413655F68B67C60/DE/0__Home/node.html?__nnn=true
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.. sie sind AN, wie jeder andere AN auch.
"Wie handhaben wir das nun genau bis zum Ende. "
Habt Ihr noch mehr geringfügig Beschäftigte? Dann solltet ihr im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung darüber aufklären, welche Rechte diese KollegInnen haben.
"Habt Ihr die Rechte gegenüber der Geschäftsleitung geregelt bekommen ohne anderweitige Nachteile für den Mitarbeiter. "
Ihr könnt für den Kollegen gar nichts regeln. Der sollte zwingend einen Rechtsanwalt einschalten.
"Wie tritt man da gegenüber dem Geschäftsführer auf?"
Da würde ich den Ball erst mal ganz flach halten und eine Bestandserhebung machen.
Einsicht Bruttolohnlisten
Überblick Stand "Urlaub"
Überblick "Geringfügig Beschäftigte"
"Wie soll sich ein Betriebsrat um Dinge kümmern von denen er nichts weiss?"
Ein BR, welcher nicht weiß, wie das Gehaltsgefüge im Betrieb ist, hat irgendwie gepennt. Ein BR, der keinen Überblick darüber hat, wie es um die Urlaubsgewährung im Betrieb bestellt ist, hat auch gepennt. Ein BR, welcher sich nicht darum kümmert, dass Gesetze auch bei geringfügig Beschäftigten KollegInnen eingehalten werden, hat seinen bisherigen Job auch nicht ganz richtig gemacht.
Seit wann existiert dieser BR?
Erstellt am 30.03.2012 um 16:54 Uhr von Irmgard
Liebster peanuts,
wie soll ein Betriebsrat mitbekommen ob der Urlaub bezahlt wird? Kontrollierst du jeden Monat jede Gehaltsabrechnung?
Mit Gehaltsgefüge hat dies nun überhaupt nichts zu tun!
Wenn die Gesetze anscheinend eingehalten werden und keiner was sagt, wie soll man das merken?
Also bitte, keine Platitüden.
Erstellt am 01.04.2012 um 23:10 Uhr von Svenja
Der Betriebsrat besteht auch erst seit januar diesen Jahres. Man hat also noch wenig Erfahrung darin. Er versucht aber nach und nach Ordnung ins Haus zu bringen. Bei der Bandbreite der Problematiken nicht einfach.
Lohnmäßig gibt es keine feste Regelung. Erhöhungen wurden nach Nase gemacht und wie in diesem Fall hier hat man die Probleme "keine Lohnerhöhung und keinen bezahlten Urlaub" erst jetzt mitbekommen und will dies ändern. Dazu bitte ich eben hier um Unterstützung.
Wir haben die Kopie des Arbeitsvertrages und Lohnzettel in kopierter Form von dem betroffenen Kollegen vorliegen. Wie sollte also dies dem Geschäftsführer herangetragen werden?
Erstellt am 02.04.2012 um 07:59 Uhr von peanuts
"Der Betriebsrat besteht auch erst seit januar diesen Jahres."
Was einiges entschuldigt.
"Wie sollte also dies dem Geschäftsführer herangetragen werden?"
Ihr solltet diesen Vorgang als Beschwerde Eures Kollegen behandeln. Ihr müsst also einen sinngemäßen TOP "Ungleichbehandlung geringfügig Beschäftigter" auf der Tagesordnung haben. In der Sitzung wird darüber abgestimmt, ob diese Beschwerde berechtigt ist oder nicht.
Da wohl keine Zweifel an der Berechtigung bestehen, solltet Ihr beim AG auf Abhilfe drängen. Ihr solltet Euch vorab zwingend mit der Internetseite der Minijob-Zentrale beschäftigt haben, da die Knappschaft die offiziell zuständige Institution für Minijobs ist. Druckt die entsprechenden Passagen aus und legt diese dem AG ergänzend vor.
Zeigt der AG keine Einsicht, kann Euer Kollege seine Rechte ausschließlich individualrechtlich durchsetzen; also per Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.