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Beschwerde eines Mitarbeiters (Lohn-und Urlaub)

S
Svenja
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen! hab da auch mal ne Frage der Vorgehens-und Verfahrensweise. Ein Kollege hat mir seine Beschwerde übergeben. Er wurde 1994 eingestellt mit 10,-DM und hat jetzt aktuell 5,11€. Er hat einen Vertrag (gerinfügig Beschäftigter) und es gab jedes Jahr eine Lohn"erhöhung". Nur er hat nie eine bekommen. Außerdem hat er auch noch nie bezahlten Urlaub bekommen. Er bittet uns sich über die Rechtslage zu informieren zu beiden Sachen. Wie handhaben wir das nun genau bis zum Ende. Auch gegenüber dem Geschäftsführer. Der betroffene Mitarbeiter ist bisher nie zum Geschäftsführer diesbezüglich gegangen da er sich das nicht traute. Unser Geschäftsführer hat da so seine Strategien gegenüber Mitarbeitern um sie klein zu halten.

Habt Ihr so etwas schon durch und wie seit Ihr da von Anfang bis Ende verfahren? Habt Ihr die Rechte gegenüber der Geschäftsleitung geregelt bekommen ohne anderweitige Nachteile für den Mitarbeiter. Wie tritt man da gegenüber dem Geschäftsführer auf? Thema steht am Montag auf der Tagesordnung.

Danke Eurer Hilfe!

2.23608

Community-Antworten (8)

V
volltoll

30.03.2012 um 14:42 Uhr

wenn ich überhaupt nichts mit dieser Materie anfangen kann, dann gehe ich immer zumindest den weg zu Onkel Google und suche:

"rechte geringfügig Beschäftigter"

du kannst dir nicht vorstellen, was es da alles für Infos gibt!

B
Bakunin

30.03.2012 um 15:19 Uhr

Zum Urlaub: § 1 BUrlG: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. § 3 BUrlG: (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Zur Lohnerhöhung: Gibt´s bei Euch ´nen Tarifvertrag? Oder eine Regelung zur betrieblichen Lohngestaltung?

Außerdem ergeben 10 DM genau 5,12 €. Dann ist der Gute ja sowieso beschissen worden...

S
streikbrecher

30.03.2012 um 15:32 Uhr

Svenja

....Außerdem hat er auch noch nie bezahlten Urlaub bekommen.... UND BR hat geschlafen. Denn ein BR ist für ALLE da, auch für geringfügig Beschäftigte und sollte daher auch deren Rechte kennen und vertreten.

:-(((( :-(((( :-((((

Oder weiterschlafen bzw. zurück treten!

I
Irmgard

30.03.2012 um 17:36 Uhr

@ streikbrecher

Wie soll sich ein Betriebsrat um Dinge kümmern von denen er nichts weiss? Oder wie erfährst du, ob ein Arbeitnehmer bezahlten Urlaub hat, wenn er es dir nicht mitteilt?

Diese Anfeindung solltrest du dir schenken.

P
Peanuts

30.03.2012 um 18:35 Uhr

"Er bittet uns sich über die Rechtslage zu informieren zu beiden Sachen. "

Zuständig ist die Minijob-Zentrale, da sind alle relevanten Informationen zu finden.

http://www.minijob-zentrale.de/sid_9D0CA0C74E414F7D9413655F68B67C60/DE/0__Home/node.html?__nnn=true

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw.. sie sind AN, wie jeder andere AN auch.

"Wie handhaben wir das nun genau bis zum Ende. "

Habt Ihr noch mehr geringfügig Beschäftigte? Dann solltet ihr im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung darüber aufklären, welche Rechte diese KollegInnen haben.

"Habt Ihr die Rechte gegenüber der Geschäftsleitung geregelt bekommen ohne anderweitige Nachteile für den Mitarbeiter. "

Ihr könnt für den Kollegen gar nichts regeln. Der sollte zwingend einen Rechtsanwalt einschalten.

"Wie tritt man da gegenüber dem Geschäftsführer auf?"

Da würde ich den Ball erst mal ganz flach halten und eine Bestandserhebung machen. Einsicht Bruttolohnlisten Überblick Stand "Urlaub" Überblick "Geringfügig Beschäftigte"

"Wie soll sich ein Betriebsrat um Dinge kümmern von denen er nichts weiss?"

Ein BR, welcher nicht weiß, wie das Gehaltsgefüge im Betrieb ist, hat irgendwie gepennt. Ein BR, der keinen Überblick darüber hat, wie es um die Urlaubsgewährung im Betrieb bestellt ist, hat auch gepennt. Ein BR, welcher sich nicht darum kümmert, dass Gesetze auch bei geringfügig Beschäftigten KollegInnen eingehalten werden, hat seinen bisherigen Job auch nicht ganz richtig gemacht.

Seit wann existiert dieser BR?

I
Irmgard

30.03.2012 um 18:54 Uhr

Liebster peanuts,

wie soll ein Betriebsrat mitbekommen ob der Urlaub bezahlt wird? Kontrollierst du jeden Monat jede Gehaltsabrechnung?

Mit Gehaltsgefüge hat dies nun überhaupt nichts zu tun!

Wenn die Gesetze anscheinend eingehalten werden und keiner was sagt, wie soll man das merken?

Also bitte, keine Platitüden.

S
Svenja

02.04.2012 um 01:10 Uhr

Der Betriebsrat besteht auch erst seit januar diesen Jahres. Man hat also noch wenig Erfahrung darin. Er versucht aber nach und nach Ordnung ins Haus zu bringen. Bei der Bandbreite der Problematiken nicht einfach.

Lohnmäßig gibt es keine feste Regelung. Erhöhungen wurden nach Nase gemacht und wie in diesem Fall hier hat man die Probleme "keine Lohnerhöhung und keinen bezahlten Urlaub" erst jetzt mitbekommen und will dies ändern. Dazu bitte ich eben hier um Unterstützung.

Wir haben die Kopie des Arbeitsvertrages und Lohnzettel in kopierter Form von dem betroffenen Kollegen vorliegen. Wie sollte also dies dem Geschäftsführer herangetragen werden?

P
Peanuts

02.04.2012 um 09:59 Uhr

"Der Betriebsrat besteht auch erst seit januar diesen Jahres."

Was einiges entschuldigt.

"Wie sollte also dies dem Geschäftsführer herangetragen werden?"

Ihr solltet diesen Vorgang als Beschwerde Eures Kollegen behandeln. Ihr müsst also einen sinngemäßen TOP "Ungleichbehandlung geringfügig Beschäftigter" auf der Tagesordnung haben. In der Sitzung wird darüber abgestimmt, ob diese Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Da wohl keine Zweifel an der Berechtigung bestehen, solltet Ihr beim AG auf Abhilfe drängen. Ihr solltet Euch vorab zwingend mit der Internetseite der Minijob-Zentrale beschäftigt haben, da die Knappschaft die offiziell zuständige Institution für Minijobs ist. Druckt die entsprechenden Passagen aus und legt diese dem AG ergänzend vor.

Zeigt der AG keine Einsicht, kann Euer Kollege seine Rechte ausschließlich individualrechtlich durchsetzen; also per Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.

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