Erstellt am 13.03.2007 um 11:30 Uhr von paula
@Terrier
Terrier sollen ja sehr bissig sein :-)
Das Einsichtsrecht steht nach § 80 Abs. 2 BetrVG nicht dem gesamten Gremium zu sondern dem Betriebsausschuss. Daher ist aus meiner Sicht die Liste auf jeden Fall zu verschlüsseln. ich finde es eher bedenklich wenn alle BRM auf diese Liste zugreifen wollen. Die hat sich nicht jeder anzuschauen!
Selbst für die Mitglieder des BA finde ich es nicht bedenklich, wenn diese erst nach Anmeldung im BR-Büro einsehen können. Wo steht den geschrieben, dass diese Daten innerhalb des Gremiums zu jeder Zeit an jedem Ort ohne vorherige Vereinbarung eingesehen werden können? Das BetrVG ist da wohl keine Grundlage.
Daher sehe ich das Problem hier nicht so recht....
Erstellt am 13.03.2007 um 11:38 Uhr von DocPille
"die Poststelle" ???
Dazu möchte ich mal nichts sagen.
Da wir bei uns auch das thema gerade auf dem Tisch hatten,muss ich sagen es ist so wie es bei euch ist in Ordnung.
Bei uns haben auch nur die beiden Vorsitzenden das echte Einsichtsrecht,auch um zu verhindern das die anderen
BR-Mitglieder sich die Daten zu nutzen machen.
Erstellt am 13.03.2007 um 11:47 Uhr von Terrier
Von Terrier an Paula
Hallo Paula,
das mit dem BA ist klar. Nun hat aber nach § 106 auch der WA hier ein Einsichtsrecht. Bei uns besteht auch der WA nur aus BR-Mitgliedern. Somit haben also schon mal der BA und der WA Einblick. Der WA muss sich diese Liste aber jetzt sep. anfordern. Was zum AG hin, ja saublöb wirken muss. Weiterhin werden nun die BR-Mitglieder ausgegrenzt die in keinem der beiden Ausschüsse sitzen. Zumal ja alle BR-Mitglieder die gleiche Verschwiegenheitspflicht haben.
Erstellt am 13.03.2007 um 11:59 Uhr von Terrier
Von Terrier an DocPille,
Hi Doc,
das mit der Poststelle ist schon klar, deshalb stand es ja in Anführungzeichen. Ungeachtet dessen scheinst du den § 26 III "Stellung des Vorsitzenden" nicht genau zu kennen.
Ich zitiere mal zwei wichtige Stellen.
1) ........Der Vos. ist in erster Linie BR Mitglied.
2) ........Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern Vertreter in die Erklärung
3) ........Befugnisse im Rahmen der vom BR gefassten Beschlüsse
4) ....... Auch durch ständige betr. Übung kann die Vertretungsmacht des Vors. nicht erweitert werden.
etc.
etc.
Nachzulesen im Vitting 21. Auflage, Seiten 482 und 483.
Ja, ein Terrier "kann" Bissig sein.
Erstellt am 13.03.2007 um 12:25 Uhr von DocPille
Naja,
habe gar nicht gewusst das es so viele Paragraphen gibt.Und das sich der alte Herr ,Fitting' noch hat umtaufen lassen.
Ein WA wird erst ab einer bestimmten Betriebsgrösse gebildet,und wo bitte steht etwas von Lohn und Gehalts Angelegenheiten beim WA.
Terrier ich glaube du ,verbeisst' Dich da in was....
Erstellt am 13.03.2007 um 13:02 Uhr von Terrier
Hi DocPille,
"Fitting" 21. Auflage, §106, Seite 1559, RN 25 untere Drittel.
..........kommen auch Unterlagen über Lohn- und Leistungsbewertungen........
Gruß
Terrier
Erstellt am 13.03.2007 um 13:14 Uhr von paula
@Terrier
meinst Du nicht auch, dass der Fitting hier mit Lohn- und Leistungsbewertungen etwas anderen meint als Bruttolohnlisten? Eine Lohnbewertung ist rein schon vom Wortlaut a weng unterschiedlich.....
Du schreibst weiter oben:
"Weiterhin werden nun die BR-Mitglieder ausgegrenzt die in keinem der beiden Ausschüsse sitzen. Zumal ja alle BR-Mitglieder die gleiche Verschwiegenheitspflicht haben."
Diese Ausgrenzung nimmt das BetrVG selber schon vor, da es das Einsichtsrecht dem BA alleine zugesteht. So ist nunmal nach dem Gesetz. Was mir auch etwas fehlt: wo ist denn das genaue Problem. Hat der BRV jemand untersagt (der Mitglied des BA ist) in die Lsite zu schauen?
Erstellt am 13.03.2007 um 13:26 Uhr von Terrier
Hi Paula,
bisher ist mir nicht bekannt, dass der BRV jemandem das Einsichtsrecht verwehrt hat.
Das Betr.VG geht beim WA davon aus, dass im WA auch nicht BR-Mitglieder sein können. Diese unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht wie die BR-Mitglieder. Aus diesem Grund gibt es eine andere Behandlung zwischen BA und WA. Beide haben aber für sich nunmal ein Einsichtsrecht in "Lohnlisten". Wie auch immer diese aussehen. Bei uns ist es nunmal so, das der BA und der WA komplett aus BRM bestehen. Aber das ist ja gar nicht meine eigentliche Frage. Sondern.
Kann/darf ein BRV dem BR von sich aus Informationen vorenthalten?
Dem BR wurden doch diese Listen (im konkreten Fall nunmal die Gehaltslisten)übergeben!!
Wenn ja, wo steht das??
Und in welcher Form???
Demnächst stellt sich die Frage, was wurde den BRM noch alles vorenthalten.
Erstellt am 13.03.2007 um 14:47 Uhr von Pluto
Der BR darf diese Listen gar nicht haben, sondern nur
einsehen. Bei der Einsichtnahme dürfen sich auch nur
Notizen gemacht werden. Ein Kopieren ist nicht zulässig. Wo bleibt denn da der Datenschutz? Was will
der BR mit den Listen bezwecken?
Erstellt am 13.03.2007 um 14:52 Uhr von paula
@terrier
siehst Du da ist unser Dissenz. Euer BRV gibt Euch doch alle Unterlagen und das obwohl er das ggf. gar nicht darf.
Du nennst kein Beispiel wo er Euch etwas vorenthält. Es gibt ein Passwortschutz. Das finde ich absolut ok, denn es handelt sich um sehr sensible Daten.
Ich möchte einmal auf das Thema Datenschutz hinweisen. Warum willst Du die Liste überhaupt sehen. Auch der BR ist dem datenschutz verpflichtet. Ein Zugriff auf diese Daten unterliegt auch beim BR einer Zweckbindung!!!
Erstellt am 13.03.2007 um 14:53 Uhr von Petrus
@Terrier: der BRV hat alle Infos weiterzugeben, es sei denn, das Gesetz regelt etwas anderes. Und im konkreten Fall ist geregelt, wer wann und wie Gehaltslisten einsehen darf - § wurde bereits genannt.
@Pluto: Wo steht, dass der BR die Listen nicht haben darf? Er hat kein Recht darauf, diese zu bekommen - aber das ist was völlig anderes!
Erstellt am 13.03.2007 um 15:22 Uhr von Terrier
Hallo Petrus,
Danke für deine Antwort.
Ich war schon am verzweifeln.
Du hast als einziger begriffen worauf es mir ankommt.
Wir haben diese Listen.
PUNKT.
Nur ............., der BRV gibt sie nicht weiter.
Wie kann ich mich, bzw., wie kann sich ein BR dagegen wehren?????
Wie kann ein BRV hier gezwungen werden seine Unterrichtungspflicht dem BR gegenüber einzuhalten??
Mit welchem Recht wird hier Information gefiltert (wenn auch nur mit Passwörtern)
Erstellt am 13.03.2007 um 16:25 Uhr von Petrus
Weitergabe ist so eine Sache: Weitergabe der Informationen erfolgt doch - ihr müsst sie Euch im BR-Büro holen. Weitergabe der Datei könnte, wie Paula schon bemerkte, Probleme wegen Datenschutz verursachen.
Also was hindert dich daran, die Listen im BR-Büro einzusehen? Mach einen Termin (sollte ja nicht schwer sein, wenn es eine Sekretärin gibt), lass Dir die Datei von der Sekretärin entsperren - und schon wird keine Info mehr "gefiltert". Und wenn Dir eine Einsichtnahme nicht reicht, gehst Du den nächsten Tag wieder ins BR-Büro... Und wenn eurer Liste die Einsichtnahme durch ein Mitglied nicht reicht, dann gehen eben mehrere (falls es dann vor dem BR-PC zu eng wird, dann geht nacheinander...
Und wenn dann beide Fraktionen eingesehen haben, dass man sich mit Kindergartenverhalten gegenseitig blockiert, aber nichts für die Mitarbeiter bewegt, machen alle hoffentlich wieder ordentliche BR-Arbeit.
Erstellt am 13.03.2007 um 17:38 Uhr von DocPille
Gut gebrüllt Petrus.
Denn es geht doch hier anscheinend nur darum,das sich jemand hintergangen fühlt,obwohl er doch eigentlich vielleicht das Recht dazu hätte mit an erster stelle zu stehen.
Kindergartenverhalten!!