Eingruppierung durch BR erzwingbar?
In einem nicht tarifgebundenen Betrieb (ca. 60 MA) gibt es keine Gehaltsgruppen und folglich keine Eingruppierung der MA. Diese werden also nach ihrem Einzelarbeitsvertrag und Nasenfaktor bezahlt. Läßt sich die Einführung von Gehaltsgruppen vom BR einfordern, so daß neu einzustellende MA zwingend eingruppiert werden müssen?
Community-Antworten (1)
08.11.2006 um 18:52 Uhr
Hallo,
natürlich geht das in Bezug auf die Einführung von Lohngruppen, Eingruppierung, Tätigkeitsmerkmale etc. Erzwingbare MB nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Bei der Lohnhöhe muß aber der Tarifvorbehalt des Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG beachtet werden.
Albarracin
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