Erstellt am 08.11.2006 um 17:52 Uhr von Albarracin
Hallo,
natürlich geht das in Bezug auf die Einführung von Lohngruppen, Eingruppierung, Tätigkeitsmerkmale etc. Erzwingbare MB nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Bei der Lohnhöhe muß aber der Tarifvorbehalt des Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG beachtet werden.
Albarracin