Erstellt am 26.04.2006 um 00:34 Uhr von kimphilby
Jedes Mitglied des BR hat zugriff und einsicht in alle Unterlagen des BR.Auch die lohn und Gehaltslisten .Der Vorsitzende ist nichts weiter als ein Ansprechpartner und Sprachrohr des gesamten BR.
Erstellt am 26.04.2006 um 03:11 Uhr von Henrik Baudisch
Hallo Koi
Auf der Startseite des W.A.F. findest Du in der 2. Spalte, unter der Rubrik,
"Aktuelles & Nachrichten für den Betriebsrat"
in der Zeile,
">Tipps und Fallbeispiele für die tägliche Betriebsratsarbeit"
in Tipp 31 und 36 Antworten zu Deinen Fragen.
Nur soviel,
1.) Bei weniger, als 9 Beschäftigte, besteht nur durch den Betribsratsvorsitzenden oder ein durch Betriebsratsbeschluß bestimmtes Mitglied das Recht in die Lohn und Gehaltslisten Einblick zu nehmen, solange es Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung sind, also keine leitenden Angestellten.
§80 Abs.2 S.2 BetrVG
2.) Der Betriebsratsvorsitzende hat einige Sonderaufgaben.
Diese kannst Du aus Tipp 31 herauslesen.
Gruß Henrik
Erstellt am 26.04.2006 um 10:17 Uhr von Z.Ickig
"Bei weniger, als 9 Beschäftigte, besteht nur durch den Betribsratsvorsitzenden oder ein durch Betriebsratsbeschluß bestimmtes Mitglied das Recht in die Lohn und Gehaltslisten Einblick zu nehmen, solange es Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung sind, also keine leitenden Angestellten.
§80 Abs.2 S.2 BetrVG"
In meiner Ausgabe des BetrVG steht das jedenfalls so nicht.
Spielt aber keine große Rolle, weil in Betrieben mit weniger als 9 Arbeitnehmern der BR sowieso ein Solist ist.
Erstellt am 26.04.2006 um 18:55 Uhr von koi
Zuerst einmal vielen Dank allen für die Antworten.
In den Tips ist es aber anders beschrieben.
Das Recht auf Einsicht hat ausschließlich der BRV (oder ein Beauftragter), wenn der Betriebsrat aus 9 oder weniger Mitgliedern besteht, es geht nicht um die Beschäftigtenanzahl.
Die Listen müssen nicht ausgehändigt werden, sondern dürfen nur eingesehen werden. Die Notizen dagegen können den restlichen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Gruß koi
Erstellt am 26.04.2006 um 23:00 Uhr von Henrik Baudisch
Sorry, war Gedankenfehler. Meinte Betriebsratsmitglieder.
Die Tips bei W.A.F. sind auf alle Fälle gut und Du solltest Dich schnellstmöglichen um einen Lehrgang bemühen. Dir stehen Grundlehrgänge zu. Und das Beste ist, die Firma muß ihn bezahlen.