Gehaltseinsicht - nur BR-Vorsitzender oder auch von BR-Mitgliedern möglich?
Gehaltseinsicht - darf nur der BR-Vorsitzende oder alle BR-Mitglieder beim Arbeitgeber eine Gehaltseinsicht anfordern?
Community-Antworten (1)
05.02.2009 um 14:06 Uhr
Alle BRM mit Sicherheit nicht, egal wie groß oder klein das BR-Gremium ist.
In BR-Gremien mit weniger als 9 BRM steht das Recht auf Einsichtnahme nur dem BRV und im Falle seiner Verhinderung dem stellvertr. BRV zu.
In BR-Gremien größer/gleich 9 BRM, kann z.B. der BA das Recht auf Einsichtnahme geltend machen.
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