Erstellt am 05.02.2009 um 13:06 Uhr von peanuts
Alle BRM mit Sicherheit nicht, egal wie groß oder klein das BR-Gremium ist.
In BR-Gremien mit weniger als 9 BRM steht das Recht auf Einsichtnahme nur dem BRV und im Falle seiner Verhinderung dem stellvertr. BRV zu.
In BR-Gremien größer/gleich 9 BRM, kann z.B. der BA das Recht auf Einsichtnahme geltend machen.