Erstellt am 27.07.2005 um 20:25 Uhr von BMW
Hallo
BetrVG § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Erstellt am 28.07.2005 um 02:41 Uhr von vollmond
Hallo Klaus,
sofern Du Deine BR-Arbeit nicht Nachts ausführst, wovon ich ausgehe, hast Du tatsächlich Netto weniger im Portemonaie. Der AG zahlt zwar die Nachtzuschläge, die werden aber versteuert. Nur wenn tatsächlich in den steuerbegünstigten Zeiträumen gearbeitet wird, erhält der AN diese Leistungen steuerfrei.Einkommenssteuergesetz.
Gruß vollmond
Erstellt am 28.07.2005 um 09:19 Uhr von BR
Hallo Klaus,
vollmond hat zwar recht mit seiner Begründung, aber es ist schon eine Ungerechtigkeit wenn sich jemand ehrenamtlich für eine so wichtige Sache einsetzt und dann in Kauf nehmen muß das er weniger verdient und dann noch sehr viel dafür arbeiten muß. Den AG ist überhaupt nicht bewußt was heut zu Tage ein BR Vors. alles leisten soll und muß. Er ist nicht nur dem BetrVG verpflichtet sondern muß auch als Hobbyphsyschologe ( ist nicht negativ zu bewerten ) tätig sein um seine KollegInnen in einer heutigen schweren Arbeitswelt zu motivieren. Der AG kann dies nicht hoch genug honorieren, was er auch überhaupt nicht tut.
Gruß BR
Erstellt am 28.07.2005 um 21:11 Uhr von otto
Guten Abend Klaus!
Vollmond und BR haben mit ihrer juristischen Feststellung und deren Bewertung natürlich recht. Ich weiß nur nicht, ob man dem Arbeitgeber einen Vorwurf machen kann. Er zahlt, was er muß: Brutto! Daß Ihnen netto weniger bleibt, ist die Verantwortung des Gesetzgebers, der Politik.
Gruß otto
Erstellt am 29.07.2005 um 08:12 Uhr von BR
Hallo Otto,
Du machst es dir sehr einfach die Verantwortung auf die Gesetzgebung und Politiker zu übertragen. Der AG proftiert doch von einem zufriedenem MA in jeder Hinsicht mehr als wenn freigestellte BR Mitglieder die Belegschaft nur durcheinander bringen würden. Deshalb kann der AG ein freigestelltes BR Mitglied doch so zu bezahlen das er Keine Verluste hat.
Gruß BR
Erstellt am 29.07.2005 um 21:39 Uhr von otto
Guten Abend BR!
Auch ich bin der Meinung, daß ein guter BR dem Arbeitgeber nur nützt. Der Arbeitgber ist deshalb gut beraten, freigestellte BR-Mitglieder wirtschaftlich gut zu stellen. Der Gesetzgeber überläßt es aber dem Arbeitgeber, ob er nur das gesetzliche Minimum leistet oder - freiwillig - darüber hinaus geht. Das ist doch das Problem. Du mußt unseren Bundesfinanzminister auffordern, diese unsinnige Vorschrift zu ändern. Bis dahin sind unsere freigestellten Kollegen/innen auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen. Und manche Arbeitgeber sind eben nicht wohlwollend.
Gruß otto