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MA versetzen - BR weigert Zustimmung

N
Novus
Jul 2019 bearbeitet

Unsere Firma will eine Person versetzen. Der GF hat gedroht, "wenn ihr nicht zustimmt, wird diese Person gekündigt". Wir haben nicht zugestimmt.

Die Person hat eine Position, die abgebaut werden soll. Die Aufgaben sollen an andere verlagert werden und durch eine Aushilfe erledigt werden.

Jetzt geht es vor Arbeitsgericht.

Wie läuft das genau? Wie entscheidet das Gericht? Werden wir nochmal gefragt (Stellungnahme)

Wir haben nicht viel Erfahrung und lassen uns fleißig schulen.

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Community-Antworten (12)

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Mercyful

17.07.2019 um 17:52 Uhr

Sorry, wurdet Ihr zu dieser Kündigung nicht nach § 102 BetrVG angehört?

Falls ja, was habt Ihr zu dieser Kündigung beschlossen?

P
Pjöööng

17.07.2019 um 17:54 Uhr

Ihr habt da in der Regel nichts mehr mit zu tun. Die Beteilgten (oder deren Vertreter) tauschen erstmal fleißig Schriftsätze aus, dann kommt es zu einem Gütetermin in dem der Richter eine Einigung versucht (in der Regel Beendigung des Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung) und wenn die Einigung nicht gelingt, kommt es zum Kammertermin in dem dann der Fall verhandelt wird.

Durch die Verweigerung der Zustimmung ist der Arbeitsgeber hier natürlich in einer komfortablen Situation ("Ich wollte ihn ja versetzen, aber der BR hat dem nicht zugestimmt."), damit habt Ihr dem Kollegen keinen Gefallen getan.

N
Novus

17.07.2019 um 17:54 Uhr

@Mercyful ja wir wurden angehört. Die Aufgaben fallen ja nicht weg, daher können andere diese nicht einfach übernehmen. Das war die Begründung. War das ok?

N
Novus

17.07.2019 um 17:56 Uhr

@Pjöööng Danke sehr! Der Kollege wollte nicht versetzt werden, da es ein Rückschritt für ihn wäre.

M
Mercyful

17.07.2019 um 17:59 Uhr

@Novus =

Heißt, dass Ihr der Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG widersprochen habt? Oder habt Ihr Euer Bedenken geäußert?

Falls Ihr widersprochen habt, da müsst Ihr Euch an einen oder mehreren der in § 102 Abs. 3 genannten Gründe entlanghangeln. Also einfach abschreiben und den § zitieren, reicht nicht. Da müssen schon handfeste Argumente auf den Tisch (und wie gesagt gekoppelt an § 102 Abs. 3).

Nur zu argumentieren, dass die Arbeit ja nicht wegfällt und andere diese nicht einfach übernehmen können, ist leider (sorry) ein wenig dünn und wird sicherlich nicht jeden Arbeitsrichter überzeugen.

Wie schaut es denn mit einer Sozialauswahl aus? Wurde die gemacht?

N
Novus

17.07.2019 um 18:08 Uhr

Ja wir haben es leider nur so gemacht: "Euer Bedenken geäußert" Der GF will die Zustimmung ersetzen. Es wurde keine Sozialwahl gemacht.

Wir brauchen leider dringend Schulung! Danke für die schnelle Antworte hier!

K
kratzbürste

17.07.2019 um 18:12 Uhr

Ist wohl eher ein Verfahren nach 99.4

M
Mercyful

17.07.2019 um 18:20 Uhr

@ Kratzbürste

Guter Ansatz, denn dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, liegt an meiner Interpretation des Eingangsposts....mal wieder gelesen was da nicht drin steht :-(.

@ Novus

Wurde nun eine Kündigung ausgesprochen oder will der Arbeitgeber die Versetzung wie Kratzbürste angemerkt hat, nach § 99 Abs. 4 durchboxen und Euren Beschluss zur Versetzung durch das Gericht ersetzen lassen?

Falls es so sein sollte, dann vergiss was ich bisher von mir gegeben habe, sorry...dann ist es ja noch nicht ganz so dramatisch.

Bedeutet die Rückstufung für die Kollegin dann auch weniger Geld und Verantwortung? Oder einfach nur in eine andere Abteilung mit anderen Aufgaben?

P
Pjöööng

17.07.2019 um 18:22 Uhr

Novus, finde doch bitte erst einmal heraus ob es hier um eine Versetzung geht, oder um eine Kündigung. Bei einer Kündigung gibt es keine Zustimmung die durch das Arbeitsgericht zu ersetzen wäre.

N
Novus

17.07.2019 um 18:46 Uhr

@Pjöööng Danke nochmal! Es geht um die Versetzung. Das will der GF so.

P
paula

17.07.2019 um 19:02 Uhr

Dann ist es also wohl ein Beschlussverfahren bei dem ihr Beteiligt werdet. Das Gericht wird Eure Gründe prüfen. Wenn ihr aber nicht konkret im Detail Gründe nach § 99 BetrVG ausgeführt habt, ist das Verfahren sehr schnell beendet. Da Gericht wird aber dem AG nicht versagen, dass er seine Organisation anders aufstellt. Es prüft auch nicht die individualrechtliche Seite in dem Verfahren. Das Gericht wird sich an § 99 BetrVG entlang hangeln und dann nach Anhörung beider Seiten eine Entscheidung treffen

J
junior73

22.07.2019 um 18:17 Uhr

Gerichtstermin wahrnehmen (hoffentlich mit BR-Anwalt) , lernen und staunen.

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