Zustimmung zu Versetzung - was muss der BR beachten?
Hallo, habe folgende Frage:
Der AG teilt dem BR am 26.04.06 mit, dass ein neuer Betriebsteil am 02.05.06 die arbeit aufnimmt weiterhin teilt er mit, dass 3 Angestellte dorthinversetzt werden sollen und diese bereits zugestimmt hätten. Problem dabei: ein anderer Betriebsteil wird womöglich aufgegeben, was muss der BR beachten ?
Community-Antworten (1)
27.04.2006 um 11:27 Uhr
Der AG hat umfassend zu informieren. Alle erforderlichen Informationen, die der BR zur Entscheidung benötigt sind vorzulegen. Also auch Auskünfte über eventuelle Schließungen. Also nachfragen.
Im Übrigen kann der BR seine Zustimmung verweigern (siehe § 99 BetrVG), wenn zu befürchten ist, das im Betrieb beschäftigte AN Nachteile erleiden. Gerade bei zu befürchtenden Schließungen ist dies ein griffiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung und ein Ansatz für umfassende Gespräche mit dem Arbeitgeber.
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