Versetzung BR-Mitglied - ohne Zustimmung?
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Ich bin Betriebsratsmitglied und unsere Abteilung wird demnächst geschlossen. Nun wurde mir von der GF gesagt das sie noch auf der Suche nach einer geeigneten Stelle für mich sind da ich nicht gekündigt werden kann.
Können die mir jegliche Stelle im Betrieb anbieten und muss ich diese auch annehmen? Kann ich ggf. ablehnen ???
Weiß jemand Rat
Danke im Voraus
Community-Antworten (3)
11.09.2006 um 20:39 Uhr
Paderborner,
es ist ein Trugschluss, dass einem BRM nicht betriebsbedingt gekündigt werden kann!
Bevor Du Dir jedoch Gedanken darüber machst, ob Du die Stelle annehmen oder ablehnen sollst/kannst, würde ich das konkrete Angebot doch erst einmal abwarten.
11.09.2006 um 21:58 Uhr
Fayence,
Ich sagte das die Abteilung geschlossen wird und nicht der Betrieb also kann man mir nicht kündigen. Dies sagte übrigens auch die GF. Wenn der ganze Betrieb dichtmacht dann können sie mir kündigen aber vorher net.
Nichtsdestotrotz geht es mir eigentlich darum das ich vorher schon informiert bin und nicht erst wenn Sie auf mich zukommen.
Beispiel: Im Moment bin ich in der Buchhaltung. Könnten die mich eventuell in den Vertrieb oder die Logistik ohne meine Zustimmung versetzen.
Ausserdem habe ich die GF so verstanden das sie mich dann auf den Posten versetzten ohne mich vorher zu FRagen.
Geht das denn so einfach???
11.09.2006 um 22:41 Uhr
Paderborner, um einem BRM betriebsbedingt kündigen zu können, muss NICHT zwangsläufig der gesamte Betrieb stillgelegt werden!! Hängt nicht zuletzt von den Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betriebsteilen ab!
Ob Du es Dir leisten kannst, die Versetzung abzulehnen, ist doch aber eine Frage der Altenativen! Was die Ansprüche an eine gleichwertige Position betrifft, darf und sollte man sich nicht allzu sehr auf der sicheren Seite fühlen! Aber der AG kann Dich nicht einfach versetzen sondern muss/kann Dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten!
Deine etwaige Versetzung bedingt dann noch immer die Anhörung des BRs.... nach §99 BetrVG!! Kann Deinen Angaben zumindest nicht entnehmen, dass Du im Falle einer Versetzung Dein BR-Mandat verlieren würdest. Und das Gremium sollte und darf Dich befragen, wie Du zu dieser Versetzung stehst. An der Beratung und Beschlussfassung darfst Du allerdings NICHT teilnehmen. Dafür ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Verwandte Themen
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
ÄlterHallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings