Erstellt am 11.09.2006 um 18:39 Uhr von Fayence
Paderborner,
es ist ein Trugschluss, dass einem BRM nicht betriebsbedingt gekündigt werden kann!
Bevor Du Dir jedoch Gedanken darüber machst, ob Du die Stelle annehmen oder ablehnen sollst/kannst, würde ich das konkrete Angebot doch erst einmal abwarten.
Erstellt am 11.09.2006 um 19:58 Uhr von Paderborner
Fayence,
Ich sagte das die Abteilung geschlossen wird und nicht der Betrieb also kann man mir nicht kündigen.
Dies sagte übrigens auch die GF. Wenn der ganze Betrieb dichtmacht dann können sie mir kündigen aber vorher net.
Nichtsdestotrotz geht es mir eigentlich darum das ich vorher schon informiert bin und nicht erst wenn Sie auf mich zukommen.
Beispiel: Im Moment bin ich in der Buchhaltung. Könnten die mich eventuell in den Vertrieb oder die Logistik ohne meine
Zustimmung versetzen.
Ausserdem habe ich die GF so verstanden das sie mich dann auf den Posten versetzten ohne mich vorher zu FRagen.
Geht das denn so einfach???
Erstellt am 11.09.2006 um 20:41 Uhr von Fayence
Paderborner,
um einem BRM betriebsbedingt kündigen zu können, muss NICHT zwangsläufig der gesamte Betrieb stillgelegt werden!!
Hängt nicht zuletzt von den Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betriebsteilen ab!
Ob Du es Dir leisten kannst, die Versetzung abzulehnen, ist doch aber eine Frage der Altenativen!
Was die Ansprüche an eine gleichwertige Position betrifft, darf und sollte man sich nicht allzu sehr auf der sicheren Seite fühlen! Aber der AG kann Dich nicht einfach versetzen sondern muss/kann Dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten!
Deine etwaige Versetzung bedingt dann noch immer die Anhörung des BRs.... nach §99 BetrVG!! Kann Deinen Angaben zumindest nicht entnehmen, dass Du im Falle einer Versetzung Dein BR-Mandat verlieren würdest.
Und das Gremium sollte und darf Dich befragen, wie Du zu dieser Versetzung stehst. An der Beratung und Beschlussfassung darfst Du allerdings NICHT teilnehmen. Dafür ist ein Ersatzmitglied zu laden.