Hallo zusammen,
in unserem Haus wird wohl eine BV zum Thema mobile Arbeit/Home Office kommen. Geregelt wird dadurch auch eine Mindestbesetzung einzelner Organisationsbereiche.

Jetzt hat der Arbeitgeber für EINEN Mitarbeiter beantragt dass dieser zu 80% von zu Hause aus arbeiten darf. Gönne ich Ihm...könnte aber in der Praxis dazu führen dass andere Mitarbeiter*innen trotz Betriebsvereinbarung hinten runter fallen wenn Sie es nur tageweise machen wollen.

Was geht denn vor? Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag? Gilt in dem Verhältnis das Günstigkeitsprinzip-auch wenn andere direkte Nachteile erleiden?

Hat jemand was handfestes dazu?
Grüße von den Betriebsratten