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Verhältnis individueller Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung

B
betriebsratten
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Haus wird wohl eine BV zum Thema mobile Arbeit/Home Office kommen. Geregelt wird dadurch auch eine Mindestbesetzung einzelner Organisationsbereiche.

Jetzt hat der Arbeitgeber für EINEN Mitarbeiter beantragt dass dieser zu 80% von zu Hause aus arbeiten darf. Gönne ich Ihm...könnte aber in der Praxis dazu führen dass andere Mitarbeiter*innen trotz Betriebsvereinbarung hinten runter fallen wenn Sie es nur tageweise machen wollen.

Was geht denn vor? Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag? Gilt in dem Verhältnis das Günstigkeitsprinzip-auch wenn andere direkte Nachteile erleiden?

Hat jemand was handfestes dazu? Grüße von den Betriebsratten

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

16.07.2019 um 18:30 Uhr

Wird denn durch diese BV ein Rechtsanspruch auf Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten begründet?

Wenn die BV erst noch kommen soll, dann habt Ihr doch die Möglichkeit, diese Punkte noch mit aufzunehmen.

B
betriebsratten

16.07.2019 um 20:17 Uhr

Ja-wir wollen damit einen Rechtsanspruch begründen, der nur in definierten Fällen seitens des AG abgelehnt werden kann. Zum zweiten Satz: Das ist doch genau meine Frage-wenn wir es in der BV für alle und abweichend regeln....was steht dann "höher"....die BV oder der Einzelarbeitsvertrag?

K
kratzbürste

16.07.2019 um 20:24 Uhr

Im Prinzip gilt das Günstigkeitsbetrieb. In wenigen Ausnahmefällen kann aber auch eine BV eine Verschlechterung der arbeitsvertraglichen Bedingungen zur Folge haben. Das müsste aber im Detail hinterfragt werden. Richtige Antwort ist also wie so oft, "es kommt darauf an".

P
Pjöööng

17.07.2019 um 13:04 Uhr

Wenn der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer ein 4/1 Homeoffice zugestanden hat, dann werdet Ihr mit Eurer BV diesem Kollegen diesen Anspruch nicht wegnehmen können.

Ich halte Eure BV (so wie ich sie verstehe) auch für schwer handhabbar. Wie ist das wenn in einem "ob" (Organisationsbereich) dir zur Verfügung stehenden HO-Tage bereits ausgeschöpft sind und nun meldet eine weiterer AN einen Anspruch an? Muss der dann warten bis einer der HO-Leute in Rente geht? Werden die HO-Tage jedes Jahr neu verteilt? Ist da überhaupt eine Konfliktlösung vorgesehen?

Auch die Mindestbesetzungen sehe ich kritisch. Ergeben sich diese durch betriebliche Notwendigkeiten (also z.B. Kundenverkehr)?

Ihr könnt natürlich jetzt dieses HO ablehnen mit Verweis auf die kommende BV.

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