Individueller Arbeitsvertrag. BR will aber Gleichbehandlung. Wie?
Hallo und guten Tag, habe folgende Frage: Ein Bewerber bekommt einen Arbeitsvertrag im Unternehmen angeboten, Inhalt ist das monatliche Gehalt als Summe, eine freiwillige Zuwendung Weihnachtsgeld von 70% des Gehalts ohne Rechtsverbindlichkeit und anfallende Überstunden (Höchstgrenze im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes) sind mit dem Gehalt abgegolten. Der Bewerber nimmt diesen Vertrag an. Der BR will aber jetzt im Rahmen von Gleichbehandlung diesen Vertrag ändern. Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden und nicht im Arbeitgeberverband. Etwa 64% der Mitarbeiter, alles Altverträge, bekommen für Überstunden Freizeitausgleich und ein Weihnachtsgeld von 82,14%. Wie kann der BR vorgehen und hat er eine Chance die Bedingungen der Altverträge auf die Neuverträge durchzuboxen? Dank für Euere Antworten Berta
Community-Antworten (6)
10.06.2006 um 15:08 Uhr
Hallo,
erstmal ist zu prüfen ob der Branchentarifvertrag nicht doch anzuwenden ist. Im übrigen gilt das BetrVG auch wenn der Ag nicht mehr im Verband ist, ergo, volle Mitbestimmung.
10.06.2006 um 15:15 Uhr
"Der BR will aber jetzt im Rahmen von Gleichbehandlung diesen Vertrag ändern."
=> Dazu ist der BR nicht befugt.
"Wie kann der BR vorgehen und hat er eine Chance die Bedingungen der Altverträge auf die Neuverträge durchzuboxen?"
=> Der BR hat keine Chance, Änderungen im individualrechtlichen Arbeitsvertrag durchzuboxen. Der neu angefangene Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, zu den gleichen Bedingungen wie die bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer eingestellt zu werden. Das wäre nur dann möglich, wenn eine beiderseitige Tarifbindung gegeben wäre.
10.06.2006 um 15:17 Uhr
häggi,
das ist doch Quatsch!
Tarifbindung würde hier wohl allenfalls bestehen wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich wäre.
Und im übrigen gilt das BetrVG. Ergo keine Mitbestimmung bei der individuellen Ausgestaltung der Arbeitsverträge.
berta,
da seid Ihr chancenlos da Ihr keinerlei rechtlichen Ansatzpunkt dafür habt. Warum sollte Euer AG für die Arbeitskraft unnötig Geld ausgeben?
10.06.2006 um 16:16 Uhr
Ramses II
wäre da vielleicht ein Ansatz, wenn bei gleicher Arbeit eine andere, zu niedrige Eingruppierung durch den AG vorgenommen worden wäre ?? Gruß ISAAK
10.06.2006 um 16:34 Uhr
@ISAAK Auch dann nicht!
11.06.2006 um 01:01 Uhr
ISAAK,
wie kann ein Arbeitgeber zu niedrig eingruppieren wenn gar kein Tarifvertrag gilt?
Verwandte Themen
Individueller Werktag
ÄlterHallo, was konkret bedeutet "individueller Werktag"? Ich arbeite z.B. von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 04 Uhr. Insgesamt also 6 Stunden. Mein "individueller Werktag" endet 24 Std. später also am Frei
Fortbildungen / Gleichbehandlung
ÄlterHallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzei
Anordnung von Überstunden - individueller oder kollektiver Tatbestand?
ÄlterHallo K & K, nach 87 (3) hat der BR ein MBR bei vorübergehender Verkürzung bzw. Verlängerung der betriebsüblichen AZ. Inwieweit hat der BR ein MBR, wenn einer einzelnen Person kurzfristig (10 min. vo
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Gleichbehandlung der MA in der Zeiterfassung
ÄlterBei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles