Erstellt am 10.06.2006 um 13:08 Uhr von häggi
Hallo,
erstmal ist zu prüfen ob der Branchentarifvertrag nicht doch anzuwenden ist. Im übrigen gilt das BetrVG auch wenn der Ag nicht mehr im Verband ist, ergo, volle Mitbestimmung.
Erstellt am 10.06.2006 um 13:15 Uhr von Z.Ickig
"Der BR will aber jetzt im Rahmen von Gleichbehandlung diesen Vertrag ändern."
=> Dazu ist der BR nicht befugt.
"Wie kann der BR vorgehen und hat er eine Chance die Bedingungen der Altverträge auf die Neuverträge durchzuboxen?"
=> Der BR hat keine Chance, Änderungen im individualrechtlichen Arbeitsvertrag durchzuboxen.
Der neu angefangene Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, zu den gleichen Bedingungen wie die bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer eingestellt zu werden. Das wäre nur dann möglich, wenn eine beiderseitige Tarifbindung gegeben wäre.
Erstellt am 10.06.2006 um 13:17 Uhr von Ramses II
häggi,
das ist doch Quatsch!
Tarifbindung würde hier wohl allenfalls bestehen wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich wäre.
Und im übrigen gilt das BetrVG. Ergo keine Mitbestimmung bei der individuellen Ausgestaltung der Arbeitsverträge.
berta,
da seid Ihr chancenlos da Ihr keinerlei rechtlichen Ansatzpunkt dafür habt. Warum sollte Euer AG für die Arbeitskraft unnötig Geld ausgeben?
Erstellt am 10.06.2006 um 14:16 Uhr von ISAAK
Ramses II
wäre da vielleicht ein Ansatz, wenn bei gleicher Arbeit eine andere, zu niedrige Eingruppierung durch den AG vorgenommen worden wäre ??
Gruß ISAAK
Erstellt am 10.06.2006 um 14:34 Uhr von Kölner
Erstellt am 10.06.2006 um 23:01 Uhr von Ramses II
ISAAK,
wie kann ein Arbeitgeber zu niedrig eingruppieren wenn gar kein Tarifvertrag gilt?