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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Individueller Arbeitsvertrag. BR will aber Gleichbehandlung. Wie?

B
berta
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Tag, habe folgende Frage: Ein Bewerber bekommt einen Arbeitsvertrag im Unternehmen angeboten, Inhalt ist das monatliche Gehalt als Summe, eine freiwillige Zuwendung Weihnachtsgeld von 70% des Gehalts ohne Rechtsverbindlichkeit und anfallende Überstunden (Höchstgrenze im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes) sind mit dem Gehalt abgegolten. Der Bewerber nimmt diesen Vertrag an. Der BR will aber jetzt im Rahmen von Gleichbehandlung diesen Vertrag ändern. Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden und nicht im Arbeitgeberverband. Etwa 64% der Mitarbeiter, alles Altverträge, bekommen für Überstunden Freizeitausgleich und ein Weihnachtsgeld von 82,14%. Wie kann der BR vorgehen und hat er eine Chance die Bedingungen der Altverträge auf die Neuverträge durchzuboxen? Dank für Euere Antworten Berta

2.97406

Community-Antworten (6)

H
häggi

10.06.2006 um 15:08 Uhr

Hallo,

erstmal ist zu prüfen ob der Branchentarifvertrag nicht doch anzuwenden ist. Im übrigen gilt das BetrVG auch wenn der Ag nicht mehr im Verband ist, ergo, volle Mitbestimmung.

Z
Z.Ickig

10.06.2006 um 15:15 Uhr

"Der BR will aber jetzt im Rahmen von Gleichbehandlung diesen Vertrag ändern."

=> Dazu ist der BR nicht befugt.

"Wie kann der BR vorgehen und hat er eine Chance die Bedingungen der Altverträge auf die Neuverträge durchzuboxen?"

=> Der BR hat keine Chance, Änderungen im individualrechtlichen Arbeitsvertrag durchzuboxen. Der neu angefangene Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, zu den gleichen Bedingungen wie die bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer eingestellt zu werden. Das wäre nur dann möglich, wenn eine beiderseitige Tarifbindung gegeben wäre.

RI
Ramses II

10.06.2006 um 15:17 Uhr

häggi,

das ist doch Quatsch!

Tarifbindung würde hier wohl allenfalls bestehen wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich wäre.

Und im übrigen gilt das BetrVG. Ergo keine Mitbestimmung bei der individuellen Ausgestaltung der Arbeitsverträge.

berta,

da seid Ihr chancenlos da Ihr keinerlei rechtlichen Ansatzpunkt dafür habt. Warum sollte Euer AG für die Arbeitskraft unnötig Geld ausgeben?

I
ISAAK

10.06.2006 um 16:16 Uhr

Ramses II

wäre da vielleicht ein Ansatz, wenn bei gleicher Arbeit eine andere, zu niedrige Eingruppierung durch den AG vorgenommen worden wäre ?? Gruß ISAAK

K
Kölner

10.06.2006 um 16:34 Uhr

@ISAAK Auch dann nicht!

RI
Ramses II

11.06.2006 um 01:01 Uhr

ISAAK,

wie kann ein Arbeitgeber zu niedrig eingruppieren wenn gar kein Tarifvertrag gilt?

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