in unserem betrieb sind die arbeitszeiten über verschiedene betriebsvereinbarungen geregelt. jetzt will der AG über eine andere ergänzung zum arbeitsvertrag die gesetzlichen bestimmungen zur arbeitszeit im av verankern. diese bestimmungen würden über unsere BV hinausreichen(z.B. Samstagsarbeit, max. wochenarbeitszeit). überwiegt in diesem fall die BV oder der AV