Erstellt am 16.07.2019 um 10:28 Uhr von §§Reiter
Ob der BR das braucht ist noch nicht abschließend geklärt, da gehen die Meinungen auseinander.
Aber auch wir wollten gerüstet sein, so haben wir ein BRM zum Datenschutzbeauftragten des BR ernannt und ihn auf eine entsprechende Schulung geschickt. Danach hat er für den BR ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Datenschutzerklärung erstellt.
Diesen Weg würde ich Euch auch empfehlen. Nur ein Verarbeitungsverzeichnis an Eure Gegebenheiten anpassen reicht nicht. Um einen vernünftigen, DSGVO konformen Datenschutz für den BR (und die MA!) zu gewährleisten, braucht ihr jemanden der sich damit wirklich auskennt.
Also fragt Eure BRM wer sich vorstellen könnte das zu machen und schickt ihn/sie auf ein Seminar.
Erstellt am 10.01.2020 um 12:16 Uhr von Bicycle
Unser Datenschutzbeauftragter (RA, kein BR) aus der Firma meint, das reicht nicht, denn ist noch zu klären ob der BR überhaupt Daten verarbeiten darf.... und obwohl es ein solches Verzeichnis gibt/gab incl. der Dauer für die Haltezeit und Begründungen warum diese Daten gespeichert/verarbeitet werden, hat er dringend empfohlen alles zu löschen um "Strafen" zu vermeiden.
"Wer viel arbeitet macht Fehler, nur wer nicht arbeitet macht KEINE Fehler"
Somit hat unser BR begonnen alle Daten zu löschen und sich damit aller Möglichkeiten beraubt wichtige Informationen nachlesen oder nachprüfen zu können, denn die personenbezogenen Daten dürfen/werden ja nicht mehr gespeichert/werden!
Eine Datenschutzschulung hat keiner von denen, Sie verlassen sich lieber auf den Datenschutzbeauftragten.
Siehe auch mein Anliegen:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/334261/dsgvo-behindert-normale-betriebsratsarbeit