Hallo liebe Kolleg*innen, nach Art 30 DSGVO müssen Unternehmer ein sogenanntes "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" anfertigen.
Es wird diskutiert, dass der BR dies auch tun müsste (noch alles fiktiv? oder?)... Aber ich möchte gerüstet sein, ergo:
hat jemand schon mal eines für den Betriebsrat erstellt?
Auf was muss ich achten?
Kann mir einer sowas mal zukommen lassen?

mit kollegialen Grüßen

HK