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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten DSGVO

H
Handkäs
Jan 2020 bearbeitet

Hallo liebe Kolleg*innen, nach Art 30 DSGVO müssen Unternehmer ein sogenanntes "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" anfertigen. Es wird diskutiert, dass der BR dies auch tun müsste (noch alles fiktiv? oder?)... Aber ich möchte gerüstet sein, ergo: hat jemand schon mal eines für den Betriebsrat erstellt? Auf was muss ich achten? Kann mir einer sowas mal zukommen lassen?

mit kollegialen Grüßen

HK

95002

Community-Antworten (2)

§
§§Reiter

16.07.2019 um 12:28 Uhr

Ob der BR das braucht ist noch nicht abschließend geklärt, da gehen die Meinungen auseinander. Aber auch wir wollten gerüstet sein, so haben wir ein BRM zum Datenschutzbeauftragten des BR ernannt und ihn auf eine entsprechende Schulung geschickt. Danach hat er für den BR ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Datenschutzerklärung erstellt. Diesen Weg würde ich Euch auch empfehlen. Nur ein Verarbeitungsverzeichnis an Eure Gegebenheiten anpassen reicht nicht. Um einen vernünftigen, DSGVO konformen Datenschutz für den BR (und die MA!) zu gewährleisten, braucht ihr jemanden der sich damit wirklich auskennt. Also fragt Eure BRM wer sich vorstellen könnte das zu machen und schickt ihn/sie auf ein Seminar.

B
Bicycle

10.01.2020 um 13:16 Uhr

Unser Datenschutzbeauftragter (RA, kein BR) aus der Firma meint, das reicht nicht, denn ist noch zu klären ob der BR überhaupt Daten verarbeiten darf.... und obwohl es ein solches Verzeichnis gibt/gab incl. der Dauer für die Haltezeit und Begründungen warum diese Daten gespeichert/verarbeitet werden, hat er dringend empfohlen alles zu löschen um "Strafen" zu vermeiden.

"Wer viel arbeitet macht Fehler, nur wer nicht arbeitet macht KEINE Fehler"

Somit hat unser BR begonnen alle Daten zu löschen und sich damit aller Möglichkeiten beraubt wichtige Informationen nachlesen oder nachprüfen zu können, denn die personenbezogenen Daten dürfen/werden ja nicht mehr gespeichert/werden! Eine Datenschutzschulung hat keiner von denen, Sie verlassen sich lieber auf den Datenschutzbeauftragten.

Siehe auch mein Anliegen: https://www.betriebsrat.com/br-forum/334261/dsgvo-behindert-normale-betriebsratsarbeit

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