Hallo Forum,

bei uns im Haus werden gerade alle Mitarbeiter um Abgabe einer Einverständniserklärung gebeten. Folgender Wortlaut:
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Hiermit erkläre ich :

1. mein Einverständnis zur unentgeltlichen Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage der Karl Arsch GmbH, in der örtlichen Presse und in hauseigenen Veröffentlichungen Ja/Nein

2. mein Einverständnis zur unentgeltlichen Veröffentlichung meines Namens bei Berichterstattungen auf der Homepage der Karl Arsch GmbH, in der örtlichen Presse und in hauseigenen Veröffentlichungen Ja/Nein

3. mein Einverständnis zur internen Veröffentlichung meines Geburtstages Ja/Nein

4. mein Einverständnis zur internen Veröffentlichung meiner Urlaubs- und Krankheitszeiten Ja/Nein

Eine Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig.
Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der Karl Arsch GmbH für die mögliche unberechtigte Nutzung der Daten durch Dritte. (zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließenden Nutzung.)
Diese Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, entstehen keine Nachteile. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden
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Insbesondere der Punkt 4 hat mich sehr amüsiert, weil der ja doch reichlich Interpretationsspielraum bietet. Würde mich mal interessieren auf welche guten Ideen Ihr kommt, was man damit so Alles anfangen könnte.

Erstaunlicher Weise kreuzen da 90 % der Kollegen ohne zu zögern ein JA an.

Ich habe die Urheber auf diesen Punkt angesprochen und die haben auch versucht mir zu erklären, wie das Ganze eigentlich gemeint ist. Ich habe daraufhin erwidert,dass es mich einen Sch..... interessiert, was die damit meinen. Mich interessiert nur was da geschrieben steht - und das ist Bullshit!

Natürlich ist diese ganze Aktion auch wieder am Betriebsrat vorbei gemacht worden.
Ich sehe uns hier gem. §87 Abs.1 BetrVG in der Mitbestimmung. Wie seht Ihr das?