Einverständniserklärung im Zuge der EU-DSGVO
Hallo Forum,
bei uns im Haus werden gerade alle Mitarbeiter um Abgabe einer Einverständniserklärung gebeten. Folgender Wortlaut:
Hiermit erkläre ich :
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mein Einverständnis zur unentgeltlichen Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage der Karl Arsch GmbH, in der örtlichen Presse und in hauseigenen Veröffentlichungen Ja/Nein
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mein Einverständnis zur unentgeltlichen Veröffentlichung meines Namens bei Berichterstattungen auf der Homepage der Karl Arsch GmbH, in der örtlichen Presse und in hauseigenen Veröffentlichungen Ja/Nein
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mein Einverständnis zur internen Veröffentlichung meines Geburtstages Ja/Nein
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mein Einverständnis zur internen Veröffentlichung meiner Urlaubs- und Krankheitszeiten Ja/Nein
Eine Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der Karl Arsch GmbH für die mögliche unberechtigte Nutzung der Daten durch Dritte. (zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließenden Nutzung.) Diese Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, entstehen keine Nachteile. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden
Insbesondere der Punkt 4 hat mich sehr amüsiert, weil der ja doch reichlich Interpretationsspielraum bietet. Würde mich mal interessieren auf welche guten Ideen Ihr kommt, was man damit so Alles anfangen könnte.
Erstaunlicher Weise kreuzen da 90 % der Kollegen ohne zu zögern ein JA an.
Ich habe die Urheber auf diesen Punkt angesprochen und die haben auch versucht mir zu erklären, wie das Ganze eigentlich gemeint ist. Ich habe daraufhin erwidert,dass es mich einen Sch..... interessiert, was die damit meinen. Mich interessiert nur was da geschrieben steht - und das ist Bullshit!
Natürlich ist diese ganze Aktion auch wieder am Betriebsrat vorbei gemacht worden. Ich sehe uns hier gem. §87 Abs.1 BetrVG in der Mitbestimmung. Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (5)
13.12.2018 um 15:09 Uhr
Als BR würde ich jedenfalls erstmal ganz steil erklären dass es sich um einen Personalfragebogen handelt.
Punkt 4 ist in der Tat sehr schräg formuliert. Es hätte doch einfach gereicht, neutral zu schreiben "Abwesenheitszeiten".
13.12.2018 um 15:11 Uhr
Deine Haltung dazu teile ich uneingeschränkt. Ich mag mich irren aber eine Beteiligung nach §87.1 sehe ich nicht. Alles auf freiwilliger Basis, gegen Blödheit nutzt auch ein guter BR im Sinne der AN nix.
13.12.2018 um 17:47 Uhr
Tja wie doof müssen AN sein um so etwas mit Ja anzukreuzen. In der Mitbestimmung seit ihr nicht. Aber ihr könnt eine Mail an alle verfassen, wo ihr die AN aufklärt. Aber anscheint ist es ja zu spät. Punkt 4 ist völlig was für den A.....!! So etwas unterschreibt doch niemand. Was gehen anderen außer der Personalabteilung meine Krankheitstage an. Das gibt nur stress unter den AN. So nach dem Motto " Guck mal wie oft der Krank war". Oder so ähnlich. Nun ja ich würde vielleicht im Nachgang versuchen eine BV abzuschließen. Die AN müssen ja auch noch für ihr Dummheit geschützt werden.
13.12.2018 um 18:01 Uhr
@Lucky_70 gut dass Du das genau so gelesen hast. So hab ich es nämlich auch gelesen. Gemeint war aber eigentlich was ganz anderes.
Bei uns gab es immer einen öffentlichen Outlook-Kalender in dem alle Abwesenheiten drin standen. Da stand dann aber auch "Krank" oder "beim Arzt" oder "Urlaub" drin. Das war in meinen Augen schon zu viel Information, weil sich daraus z.B. Rückschlüsse auf meine psychische Verfassung ziehen lassen, wenn ich regelmäßig für mehrere Wochen krankheitsbedingt der Arbeit fernbleibe - das geht gar nicht! Zwischenzeitlich standen im Outlook-Kalender nur noch die Abwesenheiten ohne Abwesenheitsgrund und das war auch in Ordnung so. Damit waren die betrieblichen und die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen gewahrt. Aber jetzt kommt diese dämliche Einverständniserklärung mit der ja wieder Alles möglich ist.
13.12.2018 um 18:51 Uhr
Ich sehe da auch 94. Ausserdem geht es hier ja um die Nutzung elektronisch erfasster Daten und da kommt der AG nicht am BR vorbei - egal was die AN da angekreuzt haben. Also auch 87.1.6 BetrVG.
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