Hallo
unser AG ist gerade wegen des folgenden Artikels auf den Landesdatenschutz zugegangen:
https://efarbeitsrecht.net/betriebsrat-selbst-fuer-datenschutz-verantwortlich/
Erste mündliche Aussage dort war, dass man dort natürlich der Auffassung ist, dass nunmehr der BR selbst verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO sei und man im Rahmen von Prüfungen auch die Datenschutzkonzepte des BR prüfen werde. Auf Grund der Arbeitsüberlastung wird es aber in Kürze keine schriftliche Stellungnahme geben. Leider.
Unser AG hat nun eine Betriebsvereinbarung vorgestellt, der diese Verantwortlichkeit auf den AG ziehen will. Streitpunkt ist aber die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten. Wenn man so eine Vereinbarung trifft prüft der DSB des AGs. Das wollen wir natürlich nicht, aber laut unserem Sachverständigen nicht aufsichtsrechtlich anders darstellbar.

Ist das Thema bei Euch auch schon aufgeschlagen? Bei uns ist Datenschutz immer ein sehr heißes Thema des AGs und er ist da sicher immer wieder vorne dran, aber vielleicht hat ja jemand das schon gesehen...