Müssen die Verfahren des Betriebsrates, z.B. Zustimmung zur Einstellung, Durchführung der Betriebsratswahl, in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) des Unternehmens aufgenommen werden und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Mitarbeiter, Bewerber) dort dokumentiert werden?
Dank und Gruß