W.A.F. LogoSeminare

Änderung der Arbeitsanweisung

S
starvirgo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Muß eine Änderung der Arbeitsanweisung durch die Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat besprochen und/oder durch den Betriebsrat genehmigt werden, wenn es nur darum geht Geld zu sparen und nicht um die Fürsorgepflicht des AN geht ?

78301

Community-Antworten (1)

P
Petrus

16.03.2010 um 10:57 Uhr

Kommt drauf an, ob der Gegenstand der AA einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand streift... Ansonsten guckst Du §90f BetrVG

Ihre Antwort