Erstellt am 11.12.2007 um 13:26 Uhr von Mona-Lisa
@Klaus,
die Frage ist, ob das die Abmahnung verhindert hätte.......
Rechtswidrig ist deshalb nicht, der AG kann sie verteilen wie z. Z. die Honigkuchen!
Naja, zudem betreffen Abmahnungen das Individualrecht und du als BR kannst in dieser Hinsicht rein gar nicht's unternehmen!
Allerdings würde ich als AN beim AG auf der Matte stehen und ein "klärendes Gespräch" einfordern!
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html
Erstellt am 11.12.2007 um 14:34 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Es gibt TV's die verlangen vor Aussprechung einer Abmahnung die Anhörung des AN...
Erstellt am 11.12.2007 um 14:41 Uhr von Konrad
@Mona Lisa „zudem betreffen Abmahnungen das Individualrecht und du als BR kannst in dieser Hinsicht rein gar nicht's unternehmen!“
Also so kann man das nicht stehen lassen. BR kann eine freiwillige BV vereinbaren oder
man kann die Kollegen/innen informieren, dass Sie zum BR kommen, man kann die Kollegen/
innen beraten und wenn eine Abmahnung ganz daneben liegt mich auf § 80 BetrVG Aufgaben des BR wie: Einhaltung von Gesetzen berufen und entsprechend tätig werden.
Außerdem fordern manche MTV´s die Aussprache es Mitarbeiters und Anhörung des BR.
Erstellt am 12.12.2007 um 11:39 Uhr von Angi1
Hallo Klaus 2212,
sollte all dies nicht zutreffen ist die Abmahnung korrekt. Arbeitnehmer sollte auf alle Fälle schriftliche Stellungsnahme dazu abgeben. Diese kommt dann auch in die Personalakte.
MfG
Angi1
Erstellt am 12.12.2007 um 11:51 Uhr von packer
@ angi
oder aber besser in den giftschrank des BR!!! sollen wir dem AG vor einem anstehenden rauswurf auch noch werkzeug in die hand geben, auf daß er das nächste mal eine rechtlich fundiertere Abmahnung schreibt? nööööööö!
Erstellt am 12.12.2007 um 12:04 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
seh ich auch so!
@Konrad,
auch du kommst nicht umhin, dass Abmahnungen Individualrecht sind und bei Problemen nur der AN selbst dagegen was unternehmen kann.
Alles was du vorschlägst, mag Sinn haben, wobei ich eine BV für sinnlos halte und ein AG sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen wird.
Aber wenn ein AN nicht von sich aus zum BR kommt, kann es passieren, dass der gar nicht's davon erfährt, ausser er nimmt aus einem anderen Grund mal Einsicht in die PA.
Dass der BR seinen Kollegen anbietet, dass sie sich bei Erhalt einer Abmahnung an den BR wenden können, sollte selbstverständlich sein! Aber er kann eben nur raten, nicht's als BR unternehmen!
Und richtig ist, dass es TV's gibt, die eine Anhörung voraussetzen.
Ist mir sozusagen "durch die Lappen" gegangen........... :-))