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Entgeltfortzahlung - im Krankeheitsfall?

P
paulinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich benötige wieder einmal den kompetenten Rat der alten Hasen.

Es geht um die Engeltfortzahlung im Krankeheitsfall.

Der Arbeitgeber zahlt hier nur das Grundgehalt, nicht jedoch Nacht- oder Feiertagzuschläge, die dem Arbeitnehmer entgangen sind.

Der Betriebsrat hat dem AG ein Urteil des BAG vorgelegt, wo der AG verurteilt wurde auch die entgangenen Feiertags- und Nachtschichtzulagen zu zahlen.

Fällt das nun unter das kollektiv- oder Individualrecht?

Kann man für diesen Fall die Einigungsstelle anrufen?

Ich hoffe auf gute Antworten.

LG

Paulinchen

4.08901

Community-Antworten (1)

A
Angi1

11.12.2007 um 10:19 Uhr

Hallo Paulinchen,

dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 geregelt.

Eure Zuständigkeit ergibt sich aus § 80 Abs. 1 P 1 BetrVG.

MfG Angi1

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