Hallo liebe Kollegen,

ich benötige wieder einmal den kompetenten Rat der alten Hasen.

Es geht um die Engeltfortzahlung im Krankeheitsfall.

Der Arbeitgeber zahlt hier nur das Grundgehalt, nicht jedoch Nacht- oder Feiertagzuschläge, die dem Arbeitnehmer entgangen sind.

Der Betriebsrat hat dem AG ein Urteil des BAG vorgelegt, wo der AG verurteilt wurde auch die entgangenen Feiertags- und Nachtschichtzulagen zu zahlen.

Fällt das nun unter das kollektiv- oder Individualrecht?

Kann man für diesen Fall die Einigungsstelle anrufen?

Ich hoffe auf gute Antworten.

LG

Paulinchen