ich benötige wieder einmal den kompetenten Rat der alten Hasen.
Es geht um die Engeltfortzahlung im Krankeheitsfall.
Der Arbeitgeber zahlt hier nur das Grundgehalt, nicht jedoch Nacht- oder Feiertagzuschläge, die dem Arbeitnehmer entgangen sind.
Der Betriebsrat hat dem AG ein Urteil des BAG vorgelegt, wo der AG verurteilt wurde auch die entgangenen Feiertags- und Nachtschichtzulagen zu zahlen.
Fällt das nun unter das kollektiv- oder Individualrecht?
Kann man für diesen Fall die Einigungsstelle anrufen?
Ich hoffe auf gute Antworten.
LG
Paulinchen
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