Entgeltfortzahlung - im Krankeheitsfall?
Hallo liebe Kollegen,
ich benötige wieder einmal den kompetenten Rat der alten Hasen.
Es geht um die Engeltfortzahlung im Krankeheitsfall.
Der Arbeitgeber zahlt hier nur das Grundgehalt, nicht jedoch Nacht- oder Feiertagzuschläge, die dem Arbeitnehmer entgangen sind.
Der Betriebsrat hat dem AG ein Urteil des BAG vorgelegt, wo der AG verurteilt wurde auch die entgangenen Feiertags- und Nachtschichtzulagen zu zahlen.
Fällt das nun unter das kollektiv- oder Individualrecht?
Kann man für diesen Fall die Einigungsstelle anrufen?
Ich hoffe auf gute Antworten.
LG
Paulinchen
Community-Antworten (1)
11.12.2007 um 10:19 Uhr
Hallo Paulinchen,
dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 geregelt.
Eure Zuständigkeit ergibt sich aus § 80 Abs. 1 P 1 BetrVG.
MfG Angi1
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