W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bemessungsgrundlage Entgeltfortzahlung?

R
roswitha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand den § für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (nicht öffentlicher Dienst) geben?

Bsp: In §11 Absatz 1 BUrlG steht, daß das Urlaubsentgelt sich nach dem durchschnittlichem Arbeitsverdienst...der letzten 13 Wochen bemißt.

Jetzt will ich den Tagesdurchschnitt berechnen und benötige dafür die "Formel".

Lt. TVöD §21 ist der Tagesdurchschnitt bei einer 5 Tage Woche 1/65. Aber wie ist es, wenn man nicht im öffentlichen Dienst arbeitet?

4.45704

Community-Antworten (4)

G
ganther

10.12.2008 um 12:16 Uhr

gilt für Euch ein Tarifvertrag? Die gesetzliche Norm, die das Referenzprinzip vorsieht, ist dispositiv. Daher kommt es ggf. auf Euren TV an.

R
roswitha

10.12.2008 um 12:24 Uhr

@ganther: Wir haben keinen Tarifvertrag.

G
ganther

10.12.2008 um 12:47 Uhr

dann ist es bei einer 5-Tagewoche wie im TVöD beschrieben. Bei einer 6-Tagewoche 1/78....

R
roswitha

10.12.2008 um 12:50 Uhr

@ganther Danke für die Info

Ihre Antwort