Bemessungsgrundlage Entgeltfortzahlung?
Hallo, kann mir jemand den § für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (nicht öffentlicher Dienst) geben?
Bsp: In §11 Absatz 1 BUrlG steht, daß das Urlaubsentgelt sich nach dem durchschnittlichem Arbeitsverdienst...der letzten 13 Wochen bemißt.
Jetzt will ich den Tagesdurchschnitt berechnen und benötige dafür die "Formel".
Lt. TVöD §21 ist der Tagesdurchschnitt bei einer 5 Tage Woche 1/65. Aber wie ist es, wenn man nicht im öffentlichen Dienst arbeitet?
Community-Antworten (4)
10.12.2008 um 12:16 Uhr
gilt für Euch ein Tarifvertrag? Die gesetzliche Norm, die das Referenzprinzip vorsieht, ist dispositiv. Daher kommt es ggf. auf Euren TV an.
10.12.2008 um 12:24 Uhr
@ganther: Wir haben keinen Tarifvertrag.
10.12.2008 um 12:47 Uhr
dann ist es bei einer 5-Tagewoche wie im TVöD beschrieben. Bei einer 6-Tagewoche 1/78....
10.12.2008 um 12:50 Uhr
@ganther Danke für die Info
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