Reisezeit bei AT-Angestellten
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zur Dokumentation der Reisezeit. Mit dem Urteil vom 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17 dass Reisezeit Grundsätzlich zu vergüten ist, ergibt sich für unser Gremium folgende Frage:
Aktuell werden die Stunden (Reisezeit) bei den AT'lern nach geschuldeter Arbeitszeit (8h) automatisch im System gelöscht bzw. nicht weitergezählt.
Nach unserer Auffassung ist das doch mit der neuen Rechtssprechung nicht richtig.. da die Reisezeit wie Arbeitszeit zu bewerten ist.. somit könnte diese doch in das Arbeitszeitkonto einfließen und der Mitarbeiter könnte diese Stunden mit Freizeit ausgleichen.
Eine Bezahlung der Mehrarbeit und Reisezeit ist leider im Arbeitsvertrag ausgeschlossen bzw. pauschal abgegolten... ist auch nicht statthaft aber wird separat diskutiert.
Hier geht es erstmal darum kann der Arbeitgeber die Stunden einfach kappen? Bsp. der Mitarbeiter reist 10h => 8h werden im System gebucht 2h verfallen..
Vielen Dank für Eure Hilfe..
Community-Antworten (3)
10.07.2019 um 10:52 Uhr
"Mit dem Urteil vom 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17 dass Reisezeit Grundsätzlich zu vergüten ist, ergibt sich für unser Gremium folgende Frage:"
Sofern "grundsätzlich" als Synonym zu "immer" gewählt wurde ist dies ein weit verbreiteter Irrtum. Andernfalls kommt es auf die exakte vertragliche Ausgestaltung an.
10.07.2019 um 12:57 Uhr
Wie Arbeitsweisen erfasst werden und letztendlich die Frage, was zur Arbeitszeit zählt, gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des § 87 BetrVG.
10.07.2019 um 13:00 Uhr
"... und letztendlich die Frage, was zur Arbeitszeit zählt, gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des § 87 BetrVG. "
Oh no!
Die Frage was Arbeitszeit ist, ist abschließend im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Die Frage welche Zeiten der Arbeitgeber zu entlohnen hat wird üblicherweise in Tarifverträgen geregelt und dürfte damit regelmäßig unter die Tarifsperre des § 77 BetrVG fallen.
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