Ich arbeite in Betrieb in dem der MTV Groß-und Außenhandel Baden-Württemberg gilt.
Dieser MTV beschreibt bzw. definiert bzw. erwähnt keine ATs.
Kann es in unserem Betrieb trotzdem ATs geben, obwohl sie nicht definiert sind?

Natürlich kenne ich die allgemeinen Definitionen zu ATs:Lohnabstand und/oder Qualifikationen.
Allerdings: Vor ein paar Jahren nahm ich an einer BR-Schulung (WAF?) zu ATs teil, die ein
Arbeitsrichter durchführte. Dieser hatte gebeten, zur Anreise den jeweils gültigen Manteltarifvertrag mitzubringen.
Gleich zu Beginn der Schulung, nach Ansicht meines MTV, sagte er mir, dass die Schulung für mich nicht geeignet sei, da mein MTV gar nichts zu ATs sage, z.B. in Präambel. Ergo wären bei mir gar keine ATs möglich.
In seinem Gericht schicke er die Parteien dann nach Hause.