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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AT-Angestellte

T
Taro54
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeite in Betrieb in dem der MTV Groß-und Außenhandel Baden-Württemberg gilt. Dieser MTV beschreibt bzw. definiert bzw. erwähnt keine ATs. Kann es in unserem Betrieb trotzdem ATs geben, obwohl sie nicht definiert sind?

Natürlich kenne ich die allgemeinen Definitionen zu ATs:Lohnabstand und/oder Qualifikationen. Allerdings: Vor ein paar Jahren nahm ich an einer BR-Schulung (WAF?) zu ATs teil, die ein Arbeitsrichter durchführte. Dieser hatte gebeten, zur Anreise den jeweils gültigen Manteltarifvertrag mitzubringen. Gleich zu Beginn der Schulung, nach Ansicht meines MTV, sagte er mir, dass die Schulung für mich nicht geeignet sei, da mein MTV gar nichts zu ATs sage, z.B. in Präambel. Ergo wären bei mir gar keine ATs möglich. In seinem Gericht schicke er die Parteien dann nach Hause.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

01.06.2017 um 17:42 Uhr

Selbstverständlich könnte es die geben. Wenn die Vergütungsgruppen z.B. bis 5000 Euro im Monat gehen, ist jeder AT, der noch mehr bekommt.

P
Pjöööng

01.06.2017 um 18:16 Uhr

Zitat (celestro): "Wenn die Vergütungsgruppen z.B. bis 5000 Euro im Monat gehen, ist jeder AT, der noch mehr bekommt."

Das wäre schlimm wenn es so wäre!

Vernünftigerweise sollte ein Tarifvertrag auch definieren, wer nicht mehr im TV ist, z. B. durch einen bestimmten Lohnabstand. Ist dies nicht im TV definiert, so wird man den TV auslegen müssen, wann jemand oberhalb Tarif ist. Das muss nicht unbedingt von der Entlohnung abhängen, sondern könnte ebenso von den benötigten Qualifikationen abhängen.

P
Pickel

01.06.2017 um 19:58 Uhr

Wenn ein Mitarbeiter und der Arbeitgeber gemeinsam darin übereinkommen, keine Tarifbindung anwenden zu wollen, sind sie (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) frei darin, dies zu entscheiden. Das ist grundgesetzlicher Bestandteil der negativen Koalitionsfreiheit.

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