Liebe BR´ler,
in unserer Bank erhielten einige Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag, der ein, entgegen dem Tarifvertrag, anderes Bezahl- und Arbeitszeitsystem enthielt.
Nun hat eine Mitarbeiter schriftlich gekündigt, mehr als 7 Wochen zum Quartalsende.
Der Personalchef verweigerte diese Kündigung mit der Begründung, es gelte der Manteltarifvertag, der bei Ihrer Betriebszugehörigkeit von > 10 Jahren nunmehr eine Frist von 4 Monaten zum Kalendermonat beträgt. Die Kollegin wurde im Jahre 2000 eingestellt (im gültigen Bankentarif), der neue Arbeitsvertrag läuft seit 1.7.2007. In diesem Arbeitsvertrag steht nur die Klausel ... 6 Wochen zum Quartalsende. Was ist nun rechtens ?