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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist bei Eigenkündigung AT-Angestellte

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magic
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR´ler, in unserer Bank erhielten einige Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag, der ein, entgegen dem Tarifvertrag, anderes Bezahl- und Arbeitszeitsystem enthielt. Nun hat eine Mitarbeiter schriftlich gekündigt, mehr als 7 Wochen zum Quartalsende. Der Personalchef verweigerte diese Kündigung mit der Begründung, es gelte der Manteltarifvertag, der bei Ihrer Betriebszugehörigkeit von > 10 Jahren nunmehr eine Frist von 4 Monaten zum Kalendermonat beträgt. Die Kollegin wurde im Jahre 2000 eingestellt (im gültigen Bankentarif), der neue Arbeitsvertrag läuft seit 1.7.2007. In diesem Arbeitsvertrag steht nur die Klausel ... 6 Wochen zum Quartalsende. Was ist nun rechtens ?

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Community-Antworten (3)

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paula

10.02.2010 um 10:28 Uhr

Der TV könnte hier höchstens gelten wenn eine beiderseitige Tarifbindung bestehen würde. Ansonsten die Formulierung im Arbeitsvertrag genau anschauen...

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Mainpower

10.02.2010 um 10:30 Uhr

Hallo, ich kenne das nur aus der Chemie und da ist das im Manteltarif so geregelt: Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist die Kü-Frist kürzer als wenn der AG kündigt. Frag doch mal bei Eurer Gewerkschaft. Lasst Euch den Tarifvertrag zeigen.

P
Pauli

10.02.2010 um 11:25 Uhr

Hallo, laut Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal. Die verlängerten, von der Beschäftigungsdauer abhängigen Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber. Doch können auch einzelvertraglich andere Kündigungsfristen vereinbart werden.

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