Erstellt am 29.04.2020 um 08:58 Uhr von moreno
Erstellt am 29.04.2020 um 09:30 Uhr von celestro
der BR hat kein Recht, eine solche BV abzuschließen. Die MA können aber gerne alle einzeln dem AG einer solchen Regelung zustimmen.
Erstellt am 29.04.2020 um 10:46 Uhr von ganther
was gehen würde, wäre eine Veränderung von kollektiv geregelten variablen Entgeltbestandteilen. Wenn es solche gibt und die BV an dieser Stelle Ansatzpunkte gibt. Aber das wäre ganz was anderes
Erstellt am 29.04.2020 um 12:52 Uhr von JungBR
Danke Euch,
da lag ich richtig mit meinen Bauchschmerzen!
Erstellt am 29.04.2020 um 12:55 Uhr von Kratzbürste
Geht ja aus dem § 77 Abs. 3 BetrVG hervor.