Mitbestimmung des BR bei Einstellung von leitenden Angestellten/AT Angestellten?
Wir sind das erste Mal in der Situation, dass unser AG eine Einstellung mit Eingruppierung von einer leitenden Angestellten anzeigt. Wie verhält es sich mit AT Angestellten? Muss der AG die Eingruppierung in diesem Fall offenlegen und welche Rechte hat der BR?
Community-Antworten (8)
31.05.2006 um 13:47 Uhr
Die Frage erscheint mir etwas widersprüchlich.
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Du schreibst, der AG zeigt die Einstellung mit Eingruppierung an
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Du fragst, ob der AG die Eingruppierung in "diesem" Fall offenlegen muß
Wenn er sie doch anzeigt, legt er sie damit doch offen, oder versteh ich da was falsch ?
31.05.2006 um 14:13 Uhr
Wenn es tatsächlich ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG ist, gibt es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Eingruppierung und auf jedem Fall auch keine Beteiligung nach § 99 BetrVG. Der AG hat den BR informiert - also korrekt gehandelt.
31.05.2006 um 14:46 Uhr
Hallo Rollie,
ist ein bisschen verkehrt rübergekommen. Bei Eingruppierung steht nur AT(also außertariflich). Wie gesagt, was mich werwundert, dass es ein ganz normaler Antrag der Geschäftsleitung zur Einstellung(wie bei uns verwendet) ist. Und dass die stellvertretende Personalleiterin eine leitende Angestellte ist, davon gehe ich aus.
31.05.2006 um 14:49 Uhr
@beravo
Du weißt aber, dass ein AT-Ang. nicht automatisch leitender ist, oder? Genausowenig lässt die Bezeichnung "-leiter" oder "-manager" den Rückschluss auf Leitende Ang. zu. (In den meisten Betrieben dürfte ein Abteilungsleiter kein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG sein). Bei wirklichen LA reich eine Info nach §105 BetrVG; für alle anderen gilt §99 -> Mitbestimmung des BR sowohl über Einstellung als auch über Eingruppierung.
31.05.2006 um 15:00 Uhr
Hallo Petrus,
ist mir schon bewusst, dass nicht alles leitet, wo Leiter drin steht. Bei uns ist der Personalchef mit procura ausgestattet. Darf selbständig Einstellen und Entlassen und gehört zur Geschäftsführung.
31.05.2006 um 15:03 Uhr
Grundsätzlich ist bei so genannten AT´s auch das Entgelt anzugeben! Unser Arbeitgeber hat auch ´ne Weile gebraucht um das zu verstehen, bis er mal Gefahr lief, eine Ablehnung zur Einstellung zu riskieren. Seit dem klappt´s.
31.05.2006 um 15:10 Uhr
Danke Frank für die Auskunft! Auf welche Gesetzmäßigkeit hast du dich berufen?
31.05.2006 um 15:26 Uhr
Im FITTING oder im Däubler/Kittner/Klebe steht im §99 BetrVG in den Kommentierungen dies sehr gut erläutert. §99 Abs.2 Ziff.1 BetrVG, die personelle Maßnahme verstößt gegen ein Gesetz (BetrVG), somit verweigert der BR die Zustimmung zur Einstellung. Dabei nicht bloß den Gesetzestext zitieren, sondern ordentlich begründen.
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