Erstellt am 31.05.2006 um 11:47 Uhr von Rollie
Die Frage erscheint mir etwas widersprüchlich.
- Du schreibst, der AG zeigt die Einstellung mit Eingruppierung an
- Du fragst, ob der AG die Eingruppierung in "diesem" Fall offenlegen muß
Wenn er sie doch anzeigt, legt er sie damit doch offen, oder versteh ich da was falsch ?
Erstellt am 31.05.2006 um 12:13 Uhr von viktor
Wenn es tatsächlich ein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG ist, gibt es mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Eingruppierung und auf jedem Fall auch keine Beteiligung nach § 99 BetrVG. Der AG hat den BR informiert - also korrekt gehandelt.
Erstellt am 31.05.2006 um 12:46 Uhr von beravo
Hallo Rollie,
ist ein bisschen verkehrt rübergekommen.
Bei Eingruppierung steht nur AT(also außertariflich). Wie gesagt, was mich werwundert, dass es ein ganz normaler Antrag der Geschäftsleitung zur Einstellung(wie bei uns verwendet) ist. Und dass die stellvertretende Personalleiterin eine leitende Angestellte ist, davon gehe ich aus.
Erstellt am 31.05.2006 um 12:49 Uhr von Petrus
@beravo
Du weißt aber, dass ein AT-Ang. nicht automatisch leitender ist, oder? Genausowenig lässt die Bezeichnung "-leiter" oder "-manager" den Rückschluss auf Leitende Ang. zu. (In den meisten Betrieben dürfte ein Abteilungsleiter _kein_ leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG sein).
Bei wirklichen LA reich eine Info nach §105 BetrVG; für alle anderen gilt §99 -> Mitbestimmung des BR sowohl über Einstellung als auch über Eingruppierung.
Erstellt am 31.05.2006 um 13:00 Uhr von beravo
Hallo Petrus,
ist mir schon bewusst, dass nicht alles leitet, wo Leiter drin steht.
Bei uns ist der Personalchef mit procura ausgestattet. Darf selbständig Einstellen und Entlassen und gehört zur Geschäftsführung.
Erstellt am 31.05.2006 um 13:03 Uhr von Frank B.
Grundsätzlich ist bei so genannten AT´s auch das Entgelt anzugeben!
Unser Arbeitgeber hat auch ´ne Weile gebraucht um das zu verstehen, bis er mal Gefahr lief, eine Ablehnung zur Einstellung zu riskieren. Seit dem klappt´s.
Erstellt am 31.05.2006 um 13:10 Uhr von beravo
Danke Frank für die Auskunft!
Auf welche Gesetzmäßigkeit hast du dich berufen?
Erstellt am 31.05.2006 um 13:26 Uhr von Frank B.
Im FITTING oder im Däubler/Kittner/Klebe steht im §99 BetrVG in den Kommentierungen dies sehr gut erläutert. §99 Abs.2 Ziff.1 BetrVG, die personelle Maßnahme verstößt gegen ein Gesetz (BetrVG), somit verweigert der BR die Zustimmung zur Einstellung.
Dabei nicht bloß den Gesetzestext zitieren, sondern ordentlich begründen.